DiAG-MAV begrüßt allerdings grundsätzlich eine Neufassung

Mitarbeitervertreter im Bistum Münster kritisieren neue Grundordnung

  • Die DiAG-MAV, die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster, begrüßt grundsätzlich die Neufassung der kirchlichen Grundordnung.
  • Allerdings übt die Arbeitsgemeinschaft in einer achtseitigen Stellungnahme auch viel Kritik.
  • So seien die Anforderungen an die Mitarbeitenden überholt und nicht realitätstauglich.
     

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Die DiAG-MAV, die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster, begrüßt grundsätzlich die Neufassung der kirchlichen Grundordnung, übt allerdings auch Kritik an vielen einzelnen Artikeln. Das teilt die DiAG-MAV in einer Pressemitteilung am Donnerstag mit.

In weiten Teilen sei der Entwurf zu begrüßen, „da sie nunmehr eher der Lebenswirklichkeit und gelebten Praxis in den Einrichtungen von Kirche und Caritas entspricht“, heißt es in einer Stellungnahme. Insbesondere die gestiegene Verantwortung der Dienstgeber für das christliche Profil der Einrichtungen sei zu befürworten.

Anforderungen an Mitarbeitende überholt

Allerdings, so heißt es im Fazit des achtseitigen Papiers, das auf insgesamt acht Artikel der Grundordnung eingeht, heißt es weiter: „Die expliziten Anforderungen an die Mitarbeitenden empfinden wir trotz der Neufassung als überholt und nicht realitätstauglich.“ Dies gelte auch für die Erwartungen an die sogenannte Dienstgemeinschaft.

So werde beispielsweise in Artikel 3 die Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als eine Bereicherung angesehen. Dies decke sich mit der Erfahrung der DiAG-MAV in der konkreten Arbeit. So sei es selbstverständlich, „dass alle Mitarbeitenden Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes sind“. Dies sei unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung und Lebensform der Fall. Es werde begrüßt, dass hier die Verantwortung der einzelnen Dienstgeber gestärkt werden soll. Allerdings brauche es nicht neue Leitbilder, da es in „vielen Fällen ein dramatisches Auseinanderfallen zwischen der gelebten Führungspraxis in den Einrichtungen und den Inhalten der dort entwickelten Leitbilder“ gebe.

Zwei Geschlechter entgegen der Rechtslage

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Artikel vier der Grundordnung. Dort geht es um die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst als ein zentrales Anliegen. Hier erklärt die DiAG-MAV: „Die Benennung von lediglich zwei Geschlechtern in der Grundordnung entspricht seit 2021 nicht mehr der geltenden Rechtslage“.

Insgesamt, betont die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster am Ende der Stellungnahme, sei eine Neufassung der kirchlichen Grundordnung zu begrüßen, aber viele Detailfragen seien noch nicht zufriedenstellend geklärt.

Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster (DiAG-MAV) berät, betreut und vertritt 520 Mitarbeitervertretungen mit zzt. rund 3.500 Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitern, die mehr als 100.000 Beschäftigte bei Kirche und Caritas vertreten. Die DiAG-MAV im Bistum Münster ist damit der größte Zusammenschluss kirchlicher Mitarbeitervertreter in Deutschland. (pd)

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