Berliner Sozialethiker bewertet in Stapelfeld kirchliche Grundordnung

Lob-Hüdepohl zum neuen Arbeitsrecht: Bedauerliche Inkonsequenzen

  • Als entscheidenden Schritt bewertet der Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl das neue kirchliche Arbeitsrecht.
  • Künftig stehe die Qualität einer Handlung, nicht aber das Privatleben der Handelnden im Vordergrund.
  • Lob-Hüdepohl äußerte sich in der Katholischen Akademie Stapelfeld.

Anzeige

Die neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts hat der Berliner Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl eindeutig positiv bewertet. Am Rande einer Caritas-Fachtagung in Cloppenburg-Stapelfeld sagte Lob-Hüdepohl im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“, damit sei ein entscheidender Schritt nach vorn getan. „Die Qualität der Handlung ist das Entscheidende, bei der Caritas ist das die hilfreiche Hilfe. Nicht aber, ob der Handelnde qualitätsvoll in seinem Privatleben ist.“ Dass es dort „qualitätsvoll“ zugehe, könne man nur hoffen, sagte der Theologe. Aber es sei künftig dessen eigene Sache.

Als „neues Markenzeichen“ der neuen Grundordnung nannte Lob-Hüdepohl: „Die Tatqualität hat Vorrang vor der Täterqualität“. Die Qualität der eigentlichen Arbeit stehe künftig eindeutig im Vordergrund.

Der Theologe Andreas Lob-Hüdepohl ist Mitglied des Deutschen Ethikrates, Professor an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Delegierter beim Synodalen Weg.

Auch etwa inkonsequent

Allerdings gebe es in der neuen Grundordnung auch „bedauerliche Inkonsequenzen“, sagte der Wissenschaftler. Dort werde die Bedingung formuliert, „Personen, die das Profil einer Einrichtung prägten“, müssten katholisch sein.

Dieser Kreis sei zu ungenau formuliert, sagte Lob-Hüdepohl. Vielmehr müsse man diese Forderung konzentrieren auf „Personen, die „besondere Verantwortung für das katholische Profil“ tragen. „Das ist die Aufgabe der Leitung.“ Dort sei die Bedingung, katholisch zu sein, anzusiedeln. Denn dort werde auch eine christliche Unternehmenskultur gestaltet.

Was das Profil ist

Als Aufgabe einer katholischen Leitung formulierte Lob-Hüdepohl, sie müsse einen Raum schaffen, „wo über das christliche Profil der Einrichtung nachgedacht werde“. Als Beispiel nannte Lob-Hüdepohl einen katholischen Kindergarten. Dort könnten sich alle Erzieherinnen dann gemeinsam darauf verständigen, was das katholische Profil ihrer Einrichtung ausmache. Wenn man dort als ein Element etwa das Gebet am Morgen beschließe, stehe jede Gruppenleiterin vor der Frage, ob sie das mittragen könne.

Eine Frage, der sich auch eine ungetaufte Erzieherin stellen könne, sagte der Theologe. „Denn auch wenn ich nicht getauft bin, kann ich durchaus eine religiöse Beziehung haben.“ Dann könne diese Erzieherin ein solches Gebet vor ihrem Gewissen mitsprechen. Das aber müsse gewährleistet sein. „Verweigern kann sie sich einem solchen Profilelement nicht.“

Diese Frage nannte Lob-Hüdepohl entscheidend. Der Arbeitgeber dürfe eine ungetaufte Erzieherin aber nicht einfach von vornherein nur wegen der fehlenden Taufe benachteiligen.

Anzeige