Werden gelockerte Kündiungsregeln auch für pastorale Mitarbeitende gelten?

Bistum Münster führt neues Arbeitsrecht zum 1. Januar 2023 ein

  • Das Bistum Münster wird das neue Arbeitsrecht zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen.
  • Damit müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.
  • Ob dies auch für pastorale Mitarbeitende gilt, ist noch nicht bekannt.

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Das Bistum Münster wird die reformierte kirchliche Grundordnung zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen. Das erfuhr "Kirche-und-Leben.de" auf Nachfrage bei der Bischöflichen Pressestelle. Demnach müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen. Die deutschen Bischöfe hatten das Arbeitsrecht Ende November beschlossen. Münsters Bischof Felix Genn hatte danach angekündigt, es in der Diözese einzuführen.

Ob die neuen Regelungen auch für pastorale Mitarbeitende und Religionslehrkräfte gelten, ob unter "homosexueller Partnerschaft" auch eine zivil geschlossene Ehe verstanden wird und was "kirchenfeindliches Verhalten" als bleibender Kündigungsgrund bedeutet, ist bislang unklar. Das Bistum Münster kündigte weitere Informationen in der kommenden Woche an.

Winterkamp: Regelungen für alle Berufsgruppen

Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp hatte Anfang des Jahres zudem betont, es dürfe keine Sanktionen mehr geben, "die wegen der sexuellen Orientierung oder dem Familienstand von Mitarbeitenden ergriffen werden". Das müsse für alle Berufsgruppen gelten, "auch für die Mitarbeitenden in der Seelsorge", sagte Winterkamp im Februar bei einer Sitzung des Diözesanrats. Kurz zuvor hatte er mit zehn weiteren Generalvikaren die Bischöfe aufgerufen, eine Reform der Grundordnung voranzutreiben.

Nach der Verabschiedung des Entwurfs der kirchlichen Grundordnung durch den Ständigen Rat, also die Runde der Diözesanbischöfe in Deutschland, muss das neue Arbeitsrecht für jedes Bistum eigenständig in Kraft gesetzt werden. Das haben neben Münster bislang lediglich das Bistum Limburg und das Erzbistum Köln im Lauf dieser Woche für den 1. Januar 2023 getan. Andere Diözesen hatten den Schritt nach der Einigung angekündigt.

Reaktionen gespalten

Die Reform war von vielen gelobt worden. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, Eva Maria Welskop-Deffaa, sprach von einem "Paradigmenwechsel". Der Essener Generalikar Klaus Pfeffer nannte das neue Arbeitsrecht eine "Revolution".

Andere blieben kritischer. Jens Ehebrecht-Zumsande von der Initiative "OutInChurch" nannte die neue Grundordnung einen Teilerfolg, bemängelte im Interview mit "Kirche-und-Leben.de" aber das zugrundeliegende binäre Geschlechtermodell und bleibende Willkür. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, hielt die Reform für nicht weit genug gehend. Sie forderte die Abschaffung aller Ausnahmeregeln für verkündigungsferne Arbeitsverhältnisse.

Die kirchliche Grundordnung betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind.

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