Erzbistum Köln nennt weitere Details

Heße sieht sich durch Klarstellung in möglichem Missbrauchsfall entlastet

  • Das Erzbistum Köln nennt weitere Details zu einem möglichen Missbrauchsfall von 2010.
  • Der in den Vorgang involvierte heutige Hamburger Erzbischof Heße sieht sich entlastet.
  • Offenbar gab es mehrere Notizen in den Akten zu dem Fall.

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Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße sieht sich durch eine Stellungnahme des Erzbistums Köln vom Vorwurf der Vertuschung in einem möglichen Missbrauchsfall entlastet. „Ich begrüße die gestrige Klarstellung des Erzbistums Kölns, dass es in einem in der Öffentlichkeit diskutierten möglichen Fall von sexuellem Missbrauch aus dem Jahr 2010 kein Geständnis des beschuldigten Priesters und damit auch keine Vertuschung durch mich gegeben hat“, erklärte Heße am Freitag in Hamburg: „Ich begrüße zudem, dass das Erzbistum Köln den betreffenden Fall im Nachhinein überprüft, aufgearbeitet und alle weiteren kirchenrechtlichen Schritte eng mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt hat.“

Es geht um einen Pfarrer, der sich in den 1990-er Jahren an seinen minderjährigen Nichten vergangen haben soll. Bereits 2010 hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, seit 2019 wird der Fall neu aufgerollt. Das Erzbistum Köln hatte am gestrigen Abend ausführlich Stellung bezogen. Demnach existieren mehrere Notizen aus dem Jahr 2010 in den Kölner Akten.

 

Handschriftliche Notiz

 

Im Herbst 2010 habe es offenbar ein Gespräch mit dem Beschuldigten im Generalvikariat gegeben, erklärte die Erzdiözese. Über dieses Gespräch sei eine handschriftliche Notiz gefertigt worden, die „überwiegend schlecht lesbar“ sei.

Am Donnerstag habe sich ein Experte für orthografische Transkription das Dokument erneut angesehen. Dies habe ergeben, „dass die handschriftliche Notiz aus drei verschiedenen Notizen besteht. Davon ist die erste eine Mitschrift einer Anhörung des verdächtigten Pfarrers durch Dr. Stefan Heße, den damaligen Personalchef“.

 

„Kein Geständnis“

 

Das Erzbistum machte keine Angaben zum Inhalt der Mitschrift. Es betonte aber, dass es „keine Hinweise auf ein Geständnis“ des Beschuldigten gebe.

Neben der handschriftlichen Notiz gibt es in den Kölner Akten eine maschinengeschriebene Telefonnotiz vom 3. November 2010. Laut Erzbistum Hamburg geht aus dieser hervor, dass der Pfarrer in dem Gespräch im Generalvikariat „alles erzählt“ habe. Das Erzbistum Köln erklärte nun, aus dieser Passage sei der Eindruck entstanden, es habe sich um ein Geständnis gehandelt, doch „hierbei handelt es sich um eine Interpretation“.

 

Kein Protokoll gefertigt

 

Das Kölner Erzbistum ging auch auf den weiteren Inhalt des Dokuments ein, das Inhalte eines Telefonats zwischen der damaligen Justiziarin des Erzbistums und dem damaligen Strafverteidiger des verdächtigten Pfarrers festgehalten habe. In diesem Papier stehe, dass aus der handschriftlichen Notiz über das Gespräch mit dem Geistlichen kein Protokoll gefertigt werden sollte. Die handschriftliche Notiz sollte notfalls vernichtet werden können. „Der damalige Hauptabteilungsleiter Seelsorge-Personal, Dr. Heße, habe dazu sein Einverständnis gegeben“, zitierte das Erzbistum Köln aus dem Papier.

Der Pfarrer, der wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden war, sei im Oktober 2010 von Kardinal Joachim Meisner beurlaubt worden, teilte das Erzbistum mit. Das weltliche Verfahren wurde eingestellt, nachdem die mutmaßlichen Opfer ihre Aussage verweigerten. Auch zu einem kirchenrechtlichen Verfahren kam es damals nicht, woraufhin Meisner die Beurlaubung des Priesters wieder aufhob.

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