Bischöfe fordern Schutz statt Abschreckung

Kirchen in Deutschland: EU-Asylkompromiss ist verantwortungslos

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Die Flüchtlingsbeauftragten der Kirchen in Deutschland kritisieren die Asyl-Einigung der EU. Einige Vorhaben seien verantwortungslos, sie setzten nur auf Abschrecken und Abschieben.

Die beiden großen Kirchen in Deutschland kritisieren den Kompromiss für ein neues europäisches Asylsystem scharf. Das Vorhaben, unschuldige Menschen, darunter Familien mit kleinen Kindern, in haftähnlichen Lagern an den EU-Außengrenzen zu internieren, sei verantwortungslos, erklären der Flüchtlingsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, und sein evangelischer Amtskollege, der Berliner Bischof Christian Stäblein.

Statt auf Abschreckung und Abschiebung zu setzen, statt Menschen der Perspektivlosigkeit und Not auszuliefern, müsse in der EU endlich ein Raum des Schutzes geschaffen werden. „Der Umgang mit Geflüchteten ist eine Frage der Würde, auch unserer eigenen“, betonen die Bischöfe.

Gegen Verlagerung in Drittstaaten

Ebenso kritisch sehen sie Versuche, den Flüchtlingsschutz in sichere Drittstaaten außerhalb der EU auszulagern: „Jede Person, die in einem EU-Land Schutz erbittet, hat Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.“

Die Bischöfe verweisen auf das nahe Weihnachtsfest: „Gott will uns in einem schutzbedürftigen und verletzlichen Kind begegnen. Er kommt als Flüchtlingskind zur Welt.“ Es passe nicht zusammen, Weihnachten zu feiern und den Flüchtlingsschutz zu schwächen.

Die Einigung

EU-Staaten, Parlament und Kommission hatten sich in der Nacht auf einen Kompromiss für die Reform der europäischen Migrationspolitik verständigt. Künftig soll jeder Flüchtling an den EU-Außengrenzen strikt kontrolliert und registriert werden. Wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU habe, werde ein rechtsstaatliches Asylverfahren an den Außengrenzen durchlaufen und im Fall einer Ablehnung von dort zurückkehren müssen, heißt es.

Zudem sieht die neue Verordnung eine verpflichtende Solidarität für EU-Länder vor, die mit hohen Flüchtlingszahlen umgehen. Mitgliedsstaaten, bei denen das nicht der Fall ist, können wählen, ob sie Asylbewerber aufnehmen oder finanzielle Beiträge leisten.

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