Prozess gegen Oberzeller Franziskanerin am 2. Juni in Würzburg

Kirchenasyl: Weitere Ordensfrau vor Gericht – Bischof solidarisch

  • Ein weiteres Kirchenasyl kommt in Bayern vor Gericht.
  • Am 2. Juni muss sich eine Ordensfrau der Oberzeller Franziskanerinnen vor dem Amtsgericht Würzburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in zwei Fällen verantworten.
  • Würzburgs Bischof Franz Jung solidarisierte sich.

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Ein weiteres Kirchenasyl kommt in Bayern vor Gericht: Am 2. Juni muss sich eine Ordensfrau der Oberzeller Franziskanerinnen vor dem Amtsgericht Würzburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in zwei Fällen verantworten. Würzburgs Bischof Franz Jung solidarisierte sich.

Schwester Juliana Seelmann habe zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl gewährt, die keinen Aufenthaltstitel besessen hätten und vollziehbar ausreisepflichtig gewesen seien. Sie hätten laut Dublin-Verordnung 2019 und 2020 nach Italien abgeschoben werden sollen. Zuvor war nach Gerichtsangaben ein Strafbefehl über 1.200 Euro erlassen worden. Die Schwester legte Einspruch ein.

 

Vor wenigen Wochen weiterer Prozess

 

Die Hauptverhandlung ist die zweite dieser Art in wenigen Wochen. Ende April musste sich ein Münsterschwarzacher Benediktiner vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Er wurde freigesprochen.

Die Richterin sah es zwar als erwiesen an, dass er sich mit der Gewährung von Kirchenasyl strafbar gemacht habe. Der Mönch sei aber nicht schuldig, weil er aus seinem Glauben heraus gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

 

Bischof solidarisch mit Angeklagten

 

Der Würzburger Bischof Franz Jung zeigt sich solidarisch mit den wegen Kirchenasyl vor Gericht stehenden Ordensleuten. "Es geht in allen Fällen um den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte", so Jung am Mittwoch.

"Das Kirchenasyl legt die besonderen humanitären Härten im Rahmen des europäischen Asylsystems offen." Es kritisiere ausdrücklich nicht den Rechtsstaat, sondern helfe in Einzelfällen Menschen in extremen Notsituationen. Jedem Kirchenasyl gehe eine reifliche Überlegung, Beratung und Gewissensentscheidung voraus.

 

Parallelen zur Urteilsbegründung

 

Bischof Jung verwies auf die Kitzinger Urteilsbegründung: "Ganz in diesem Sinne stehe ich auch hinter Schwester Juliana und den Oberzeller Franziskanerinnen." Sie hätten sich zudem an die Absprachen zwischen Staat und Kirchen gehalten, wonach Kirchenasyle gemeldet und Dossiers zur erneuten Prüfung der Fälle eingereicht werden müssen: "Schwester Juliana hat aus tiefster christlicher Überzeugung gehandelt und zwei Frauen in Not vor Obdachlosigkeit und vor allem erneuter Zwangsprostitution geschützt."

 

Weitere Verfahren denkbar

 

Schlagzeilen machte auch der Fall von Mutter Mechthild Thürmer aus Kirchschletten in Oberfranken. Die Ordensfrau sieht sich mehreren Verfahren wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt gegenüber, weil sie Frauen in besonderen Notlagen ins Kirchenasyl aufgenommen hat.

In einem Fall sollte ihr im Juli 2020 vor dem Amtsgericht Bamberg der Prozess gemacht werden. Er wurde kurzfristig abgesagt, nachdem in zwei weiteren Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

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