Auch Weihbischof Theising unterschreibt gemeinsame Stellungnahme

Kirchenleitungen in Niedersachsen lehnen Suizidbeihilfe als Regelfall ab

  • Suizidassistenz als „institutionelles Angebot“ ist nicht mit dem kirchlichen Selbstverständnis vereinbar.
  • Dies erklären die evangelischen leitenden Geistlichen und die katholischen Bischöfe in Niedersachsen in einer gemeinsamen Stellungnahme.
  • Auch Weihbischof Wilfried Theising hat für den Offizialatsbezirk Oldenburg die Erklärung unterzeichnet.

Anzeige

Suizidassistenz als „institutionelles Angebot“ ist nicht mit dem kirchlichen Selbstverständnis vereinbar: Das schreiben die evangelischen leitenden Geistlichen und die katholischen Bischöfe in Niedersachsen in einer gemeinsamen Stellungnahme, über die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Nicht pauschal beantworten lasse sich die Frage, ob Beihilfe zum Suizid in „Grenz- und Notsituationen“ in kirchlichen Häusern geduldet werden könne, schreiben die Kirchenvertreter. In jedem Fall müsse auch die Verantwortung für Mitbetroffene berücksichtigt werden, etwa Angehörige.

Für Alternativen zu einer Selbsttötung

Die Kirchenleitungen sprechen sich für „Alternativen zu einer Selbsttötung“ aus. Es gelte zu verhindern, dass Suizid zu einer gesellschaftlichen Normalität werde. Daher müssten niedrigschwellige Angebote zur Suizidprävention ebenso ausgebaut werden wie Beratungsangebote für Menschen, die den Wunsch nach Suizidassistenz äußerten, so die Forderung. „Fachlich kompetente und menschlich zugewandte Hospizarbeit und Palliativversorgung fördern die Lebensqualität und ein Sterben in Würde“, heißt es in der Stellungnahme. Auch gelte es, älteren Menschen die Sorge zu nehmen, dass sie mit ihrem Weiterleben zu einer Last werden könnten.

Die Geistlichen wenden sich „gegen jede Form von Werbung für und Kommerzialisierung von Sterbehilfe“. Zugleich raten sie der Politik zu Zurückhaltung im Hinblick auf das Strafrecht. Von außen nicht beurteilbare Grenzsituationen ließen sich nicht gesetzlich regeln, sondern „im wechselseitigen Vertrauen auf der Ebene der Beziehung zwischen Sterbewilligen und Ärztinnen und Ärzten klären“. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen solle es entsprechende Bildungs- und Beratungsangebote geben.

Beihilfe zur Selbsttötung: Neues Gesetz steht aus

Die Stellungnahme ist auf der Webseite der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers abrufbar.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Karlsruher Richter. Das schließe auch die Hilfe Dritter ein. Seit diesem Urteil wenden sich offenbar zunehmend mehr Menschen mit Anfragen nach assistiertem Suizid an Hospize, Palliativstationen, Ärzte und Altenheime.

Ein neues Gesetz, das ein von den Richtern vorgeschlagenes Schutz- und Beratungskonzept ermöglicht, steht noch aus. Mehrere Gesetzentwürfe liegen vor. Zuletzt waren Rufe nach einer Orientierungsdebatte noch vor Ostern laut geworden.

Vorstoß von Theologen sorgt für Aufsehen

Die katholische und Teile der evangelischen Kirche unterstrichen in der Vergangenheit wiederholt, Suizidbeihilfe werde in ihren Einrichtungen nicht erlaubt. Im Frühjahr 2021 sorgte ein Vorstoß der drei evangelischen Theologen Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie für Aufsehen: Sie schlugen vor, einen professionell assistierten Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Die Kirchen dürften die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts über die Reichweite der Selbstbestimmung am Lebensende nicht ignorieren, argumentieren sie.

Für die katholische Kirche in Niedersachsen haben die Stellungnahme Weihbischof Wilfried Theising für den Offizialatsbezirk Oldenburg, Bischof Heiner Wilmer für das Bistum Hildesheim und Bischof Franz-Josef Bode für das Bistum Osnabrück unterzeichnet.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar. Sie berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Der Mailverkehr läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

Anzeige