Kaum Vorgaben der Länder – Kommunen können strengere Regeln aufstellen

Martinszüge im Bistum Münster ohne besondere Einschränkungen

  • Für Martinszüge machen die Landesbehörden in beiden Teilen des Bistums Münster trotz steigender Corona-Zahlen keine zusätzlichen Vorgaben.
  • Allerdings können Kommunen und Veranstalter strengere Regeln aufstellen.
  • Das ergaben Anfragen von „Kirche-und-Leben.de“ in den Gesundheitsministerien von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

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Für Martinszüge machen die Landesbehörden in beiden Teilen des Bistums Münster trotz steigender Corona-Zahlen keine zusätzlichen Vorgaben. Allerdings können Kommunen und Veranstalter strengere Regeln aufstellen. Das ergaben Anfragen von „Kirche-und-Leben.de“ in den Gesundheitsministerien von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

In NRW gibt es für Veranstaltungen im Freien mit bis zu 2.500 Personen laut Ministerium „keine maßgeblichen Einschränkungen“. Auch wenn NRW die Corona-Schutzverordnung für November noch überarbeite, sei bis zum Martinstag am 11. November nicht mit schärferen Regeln zu rechnen.

 

Hamers bittet um Absprache mit Kommunen

 

Der Leiter des Katholischen Büros NRW, Domkapitular Antonius Hamers aus Münster, geht ebenso nicht von Verschärfungen aus. Mit Blick auf lokale Vorgaben empfiehlt er aber, „Martinszüge in Absprache mit der Kommune“ zu planen.

Das Tragen einer Mund-Nase-Maske wird laut Ministerium empfohlen, wenn der Abstand zueinander von 1,50 Meter nicht einzuhalten ist.

 

Minister Laumann lobt Martins-Brauch

 

Falls an Veranstaltungen im Freien in NRW mehr als 2.500 Menschen teilnehmen, müssen diese gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Kinder im Vorschulalter werden nach Behördenangaben wie getestete Personen behandelt, Schulkinder gelten als regelmäßig getestet.

„Gerade in unruhigen Zeiten ist es wichtig, sich auf Tugenden wie die der Solidarität und des Helfens zu besinnen“, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach Ministeriumsangaben. Diese Eigenschaften fänden sich in der Legende des heiligen Martin. Der Politiker äußert sich überzeugt, dass Veranstalter die Martinszüge „den Bedingungen vor Ort angemessen umsetzen werden“.

 

Regeln in Niedersachen

 

In Niedersachsen – also auch im Oldenburger Land im Bistum Münster – gibt es ebenfalls keine wesentlichen Einschränkungen für Martinszüge. Zwar greift bei Veranstaltungen im Freien die 3G-Regel, sobald in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt Corona-Warnstufe 2 oder 3 gilt. Aber auch in Niedersachsen gibt es bei Impfung und Testung Ausnahmen für Kinder unter 18 Jahren – also die meisten Teilnehmenden von Martinszügen.

Eine Maskenpflicht besteht nach Ministeriumsangaben nicht, das Tragen wird aber empfohlen. Die Umzugsteilnehmenden müssen 1,50 Meter Abstand zu Personen außerhalb der Gruppe einhalten – nicht aber innerhalb der Umzugsgruppe selbst.

 

Rolle der Kommunen

 

Behörden der Kreise und kreisfreien Städte können weitergehende Vorgaben machen, so eine Ministeriumssprecherin. Zudem sollten Organisatoren gerade „in Orten mit einem erhöhten Infektionsgeschehen“ prüfen, ob sie eine Veranstaltung verantworten können, auch wenn sie erlaubt sei.

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