Leitender Geistlicher: Ex-Personalchef blieb hinter Bistums-Standards zurück

Missbrauchsfall Rhede: Pfarrer Schmölzing kritisiert Dompropst Köppen

  • Der leitende Pfarrer von Rhede, Thorsten Schmölzing, kritisiert Dompropst Hans-Bernd Köppen scharf für sein Verhalten im Missbrauchsfall um Pfarrer L.
  • Schmölzing vermisst ein nicht nur rechtliches Vorgehen, auf das sich Köppen als Ex-Personalchef beruft.
  • Schmölzing bemängelt, damit sei Köppen hinter Bistums-Standards zurückgeblieben.

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Der leitende Pfarrer von Rhede, Thorsten Schmölzing, verstärkt seine Kritik am Verhalten der Bistumsleitung vor sieben Jahren im Umgang mit dem Missbrauchsfall um den emeritierten Pfarrer L. Am Sonntag hatte der 82-jährige Geistliche öffentlich eingestanden, sich einem damals 18-Jährigen in grenzverletzender Weise genähert zu haben. Schmölzing hatte von diesen Vergehen trotz Anfrage beim Bistum vor sieben Jahren erst kurz zuvor erfahren.

Der Hintergrund: Als der emeritierte Geistliche 2015 für seinen Ruhestand nach Rhede kommen wollte, hatte Schmölzing den damaligen Personalchef Hans-Bernd Köppen gefragt, ob gegen L. etwas vorliege. Wie „Kirche-und-Leben.de“ gestern berichtete, hatte Köppen nach eigener Aussage Schmölzing lediglich den Rat gegeben, selbst das Gespräch mit L. zu suchen.

Schmölzing: Kein Verdacht erweckt

Diese Reaktion kritisiert Schmölzing heute gegenüber „Kirche-und-Leben.de“ scharf: „Die Antwort hat in keiner Weise meinen Verdacht geweckt, dass ich etwas näher prüfen müsste.“ Als Beleg verweist Schmölzing auf eine entsprechende Mail Köppens vom 4. November 2015, in der es heißt: „Lieber Thorsten, du kannst gern mit L. sprechen.“ Auf diesen einen Satz folgen in der Mail Köppens Informationen zu einem anderen Thema.

Köppen, bis 2017 Personalchef und seit 2022 Dompropst, hatte gestern gegenüber dieser Redaktion erklärt, er habe aus rechtlichen Gründen damals keine weiteren Informationen weitergeben dürfen, weil etwa kein Dekret gegen L. vorgelegen habe. Schmölzing weist diese Begründung heute zurück: „Wenn es kein Dekret gab, hätten die vorliegenden Informationen doch dazu führen müssen, ein solches Dekret in die Wege zu leiten. Aber selbst das unterblieb.“

Schmölzing: Köppen hinter den Standards des Bistums

Schmölzing kritisiert überdies, dass Köppen auch in der Rückschau sein Verhalten lediglich auf juristische Fragen begrenze. Damit „erfasst er nur einen Bruchteil dessen, was bei der Aufarbeitung in sexuellen Übergriffen von Bedeutung ist“.

Köppen bleibe so „hinter der Entscheidung des Bistums zurück, die vergangenen Jahrzehnte nicht in einer juristischen Studie beleuchten zu lassen, sondern durch Historiker, die auch den Anspruch des Christlichen als Grundlage unserer Glaubensgemeinschaft berücksichtigt haben“, erklärte Schmölzing gegenüber „Kirche-und-Leben.de“.

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