Kein Pauschalvertrag zwischen Diözesen und GEMA mehr

Playlist für Musik beim Pfarrfest Pflicht - Zusatz-Arbeit für Gemeinden

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Die katholische Kirche hat sich mit der GEMA auf eine neue Pauschalvereinbarung für die Verwendung von Musikwerken in der Liturgie geeinigt. Ein anderer Vertrag wurde hingegen nicht verlängert. Der Waltroper Kirchenmusiker Thomas Neuleben erklärt die Folgen.

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben nach Unstimmigkeiten über die Grundlage der Vergütung den zum Jahresende 2023 ausgelaufenen Vertrag durch eine neue Übereinkunft ersetzt. So teilt es die Deutsche Bischofskonferenz auf ihrer Internetseite mit. Der neue Vertrag hat demnach eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 und ermöglicht, dass auch weiterhin Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire während der Gottesdienste oder gottesdienstähnlicher Veranstaltungen wiedergegeben werden können. Kirchengemeinden müssen dabei die Musikwerke, die dem Gottesdienstvertrag unterfallen, weder melden noch gesondert vergüten.

Was in der Mitteilung der Bischofskonferenz nicht steht, aber aus dem aktuellen Amtsblatt des Bistums Osnabrück hervorgeht: Nicht verlängert wurde ein weiterer Pauschalvertrag zwischen VDD und GEMA, in dem es um die Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen sowie Konzerten geht, außerhalb von Gottesdiensten.

Musik außerhalb der Liturgie: GEMA „nicht bereit“ zu Vertragsverlängerung

Im Amtsblatt ist zu lesen, die GEMA sei „nicht bereit“ gewesen, auf den wiederholt und letztmals im Dezember 2023 geäußerten Wunsch des VDD nach einer Vertragsverlängerung einzugehen. Die Folgen sind erheblich: Die Kirchengemeinden müssen nämlich die Kosten für Konzerte mit ernster Musik, neuem geistlichen Liedgut, Gospelkonzerte, Pfarr- und Gemeindefeste, Kindergartenfeste, adventliche Feiern und Seniorenveranstaltungen jetzt selbst tragen, wenn bei den Veranstaltungen Musikwerke, die zum Repertoire der GEMA gehören, gespielt werden.

Immerhin, so heißt es im Amtsblatt, habe man sich auf einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent auf die gesetzlichen Rahmentarife verständigen können. Doch Obacht: „Dieser Nachlass kann nur bei ordnungsgemäßer beziehungsweise rechtzeitiger Meldung der Veranstaltung gewährt werden.“ Die Berechnung einer doppelten Normalvergütung als Schadensersatz droht für den Fall, dass Veranstaltungen überhaupt nicht bei der GEMA gemeldet werden.

Die GEMA will detaillierte Angaben

Und „melden“ bedeutet: detaillierte Angaben zu machen zu Tag, Dauer und Art der Veranstaltung, Größe des Raumes, Art der Musikwiedergabe (Live-Musik, Tonträger, Fernsehwiedergabe, Bildtonträger etc.), dem höchsten erhobenen Eintrittsgeld, bei Konzerten der Unterhaltungsmusik Nettokartenumsatz und Gesamtbesucherzahl, bei Veranstaltungen im Freien die Quadratmeterzahl und ebenfalls zur Gesamtbesucherzahl.

Seit dem 1. Januar müssen die Kirchengemeinden ihre Veranstaltungen auf einer Online-Plattform der GEMA anmelden. Musikfolgen und Set-Listen bei Livekonzerten müssen auf einschlägigen GEMA-Portalen hochgeladen werden. Dort kann man sich auch die Tarife ansehen und nachvollziehen, was die GEMA konkret für die geplante Veranstaltung verlangt.

Kirchenmusiker Neuleben: Wieder mal administrativer Aufwand

Natürlich bedeute das mal wieder zusätzlichen administrativen Aufwand, sagt Thomas Neuleben, Kirchenmusiker in der Gemeinde St. Peter in Waltrop (Kreisdekanat Recklinghausen). Aufwand, den er lieber ins Musikmachen stecken würde. Aber auch in St. Peter wird man nicht umhinkommen, künftig Playlisten für Musik beim Pfarrfest zu führen und einzureichen. Was auch eine Frage personeller Ressourcen ist: „Große Konzerthäuser haben Leute, die sich um das Thema Lizenzen kümmern“, weiß Neuleben. In Waltrop und bei den anderen Kirchengemeinden landauf, landab bleibt auch das jetzt bei den immer weniger werdenden engagierten Freiwilligen hängen. Für Konzerte wird sich Neuleben selbst darum kümmern müssen.

Generell werde man sich in der Gemeinde stärker überlegen müssen, wo man Prioritäten setze, sagt der 49-jährige Kirchenmusiker, der schon seit dem Sommer 2000 in der Gemeinde tätig ist. Soll die Musik beim Fest aus der Konverse kommen, oder engagiert man eine Nachwuchsband, die ihre eigenen Stücke spielt, die dann zwar GEMA-frei, aber eben auch den Leuten meist unbekannt sind?

Aufführung großer Oratorien ist ohnehin schon teuer

Die Aufführung von großen Oratorien in der Kirche ist derweil nach Corona (Neuleben: „Das war ein richtiger Schlag in den Nacken“)  erheblich teurer geworden. Die allgemeinen Kosten steigen, die gebuchten Musiker verlangen mehr Geld – und die neue Nachricht in Sachen GEMA macht das Unterfangen auch alles andere als attraktiver für die Kirchengemeinden.

In St. Peter gibt es demnächst Orgel-Improvisationen und gregorianische Choräle zu gehören – GEMA-frei. Das freilich sei Zufall und habe keineswegs den Hintergrund, dass man Geld sparen wolle, sagt Thomas Neuleben mit einem Augenzwinkern.

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