Kardinal gibt Online-Blog Interview

Vatikan: Glaubenshüter Fernandez plant Deutschland-Reise

Anzeige

Der oberste Glaubenshüter im Vatikan, Kardinal Victor Fernandez, will nach Deutschland kommen. Er kündigt „einen Weg zur Umkehr und Vertiefung“ mit den deutschen Bischöfen an.

Der Chefdogmatiker im Vatikan, Kardinal Victor Fernandez, kommt einem Medienbericht zufolge nach Deutschland. „Ich plane eine Reise nach Deutschland, um einige Gespräche zu führen, die ich für wichtig halte“, sagte der Leiter der vatikanischen Glaubensbehörde dem Online-Blog „The Pillar“ (Samstag).

Thema des Interviews ist die kürzlich erteilte Zusage des Glaubensdikasteriums, dass katholische Priester homosexuelle und unverheiratete Paare segnen dürfen. Fernandez betonte gegenüber „The Pillar“, dass das Dokument „Fiducia supplicans“ (Das flehende Vertrauen) an der kirchlichen Lehre über die Ehe und über sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe nichts ändere. Es gebe nur eine einzige Ehe: Diese sei exklusiv, zwischen Mann und Frau, unauflöslich und von Natur aus offen für die Zeugung neuen Lebens.

Synodaler Weg fordert mehr als nur Segnungen

Weiter sagte der Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Segnungen dieser Art sind ganz einfach seelsorgerliche Kanäle, die dazu beitragen, den Glauben der Menschen zum Ausdruck zu bringen, auch wenn sie große Sünder sind.“

Deutsche Bischöfe hatten „Fiducia supplicans“ begrüßt. Auf ihrem Reformprozess Synodaler Weg waren sie allerdings noch einen Schritt weiter gegangen und hatten eine Weiterentwicklung der kirchlichen Sexualmoral gefordert.

Fernandez will Klarstellungen vornehmen

Fernandez kündigte an, dass eine Gruppe von Präfekten aus dem Vatikan bald „einen Weg zur Umkehr und Vertiefung“ mit den deutschen Bischöfen beginnen werde. „Wir werden alle notwendigen Klarstellungen vornehmen“, sagte er.

Das Dokument war überraschend am Montag erschienen. Es gestattet erstmals die Segnung von homosexuellen, unverheirateten und wiederverheirateten Paaren. Gleichzeitig hält das Schreiben fest, dass Geistliche diese „Paare in irregulären Situationen“ nicht im Rahmen eines Gottesdienstes segnen dürfen. Zudem muss eine Verwechslung mit einer kirchlichen Trauung ausgeschlossen werden.

Anzeige