Chef der Kleruskongregation: Ohne Engstirnigkeit über „Viri probati“ nachdenken

Vatikan offen für Diskussion über verheiratete Priester

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Soll es künftig auch verheiratete Priester geben? Die Diskussion erhält nun prominente Unterstützung: Der Chef der für Priester zuständigen Klerus-Kongregation im Vatikan hält es für sinnvoll, darüber nachzudenken.

Der Chef der für Priester zuständigen Klerus-Kongregation im Vatikan hält es für sinnvoll, über die Priesterweihe für bewährte verheiratete Männer nachzudenken. Die sogenannten „viri probati“ seien eine Hypothese, die „aufmerksam zu bewerten ist, durchaus offen und ohne Engstirnigkeit“, sagte Kardinal Beniamino Stella, in einem Interviewbuch, das jetzt in Italien erschienen ist. Dass sich der Leiter der für Priester zuständigen Vatikanbehörde dazu äußert, ist bemerkenswert.

Die „viri probati“ seien ein immer wiederkehrendes Thema, so Kardinal Stella. Es laufe aber Gefahr, ideologisch instrumentalisiert zu werden. Der Papst selber habe gesagt: „Wir müssen darüber nachdenken, ob die 'viri probati' eine Möglichkeit sind.“ In dem Interview, in dem Franziskus sich dazu äußere, so Stella, ermahne er die Kirche „den richtigen Moment zu erkennen, in dem der Geist ihr so etwas empfiehlt“.

 

Unterstützung für umstrittenes Thema

 

Als „viri probati“ werden in der kirchlichen Debatte Männer bezeichnet, die sich in Ehe und Gemeinde bewährt haben sollen. Das Thema ist in der katholischen Kirche umstritten, wird aber seit geraumer Zeit breiter diskutiert. Jüngster Anlass ist eine Synode im Jahr 2019 für die Kirche im Amazonasgebiet, wo wegen der großen Entfernungen starker Priestermangel herrscht.

Der frühere Bischof von Xingu, Brasilien, Erwin Kräutler, hat mehrfach den Vorschlag der „viri probati“ gemacht. Auch andere Kardinäle wie die Deutschen Walter Kasper, Reinhard Marx und Karl Lehmann haben sich für eine Diskussion darüber ausgesprochen.

Grundsätzlich hält die römisch-katholische Kirche am Zölibat als verpflichtender Lebensform für Priester fest. Verheiratete Priester gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen - etwa, wenn ein Geistlicher einer anderen Konfession zum Katholizismus übertritt.

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