Katholisches Büro wirbt für Wert des Sonntags

Verkaufsoffene Sonntage in NRW von vier auf acht erhöht

In Nordrhein-Westfalen können Kommunen künftig bis zu acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr erlauben. Der Landtag beschloss am Mittwoch eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes. Kirchenvertreter kritisierten die Entscheidung.

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In Nordrhein-Westfalen können Kommunen künftig bis zu acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr erlauben. Der Landtag beschloss eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie der AfD. SPD und Grünen stimmten dagegen. Kirchenvertreter kritisierten die Entscheidung.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sagte, es müsse endlich „Rechtssicherheit“ für Händler, Kommunen und Kunden geschaffen werden. In den vergangenen zwei Jahren hätten Gerichte landesweit 70 geplante Sonntagsöffnungen untersagt. Die Landesregierung schütze mit dem neuen Gesetz insbesondere die Feiertage, so Pinkwart. So dürften die Läden künftig an Heiligabend nicht mehr öffnen, wenn dieser auf einen Sonntag falle.

 

„Sonntagsruhe gebrochen“

 

SPD-Wirtschaftsexperte Frank Sundermann kritisierte, mit dem neuen Gesetz werde die Sonntagsruhe „an doppelt so vielen Sonntagen gebrochen“ wie bisher. Deshalb sei damit zu rechnen, dass es auch künftig gerichtliche Klagen gegen verkaufsoffene Sonntage geben werde.

Der Abgeordnete warf der Landesregierung vor, einen Konsens aller Interessenvertreter über verkaufsoffene Sonntage verhindert und Gespräche am runden Tisch vorzeitig abgebrochen zu haben. Dabei hätten die Kirchen hier bis zuletzt gute Einigungschancen auf eine rechtssichere Lösung gesehen.

 

Hamers zu „Kirche+Leben“: Sonntag hat gesellschaftlichen Wert

 

Der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, betonte den besonderen religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Wert des Sonntags. Hamers erinnerte auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ daran, dass der Sonntagsschutz im deutschen Grundgesetz und in der NRW-Landesverfassung verankert ist. „Als Kirche werben wir für den Wert des Sonntags als Tag des Gottesdienstes und der gemeinsamen Freizeit“, sagte der Vertreter der Bistümer bei Landtag und Landesregierung.

Er ergänzte, er bezweifle, dass die Neuregelung der Sonntagsöffnung die gewünschte Rechtssicherheit bringe. Zugleich unterstrich Hamers, der Kirche liege an einem „guten Ausgleich zwischen dem Schutz des Sonntags und den Interessen der Beschäftigten, des Einzelhandels, der Verbraucher und der Gesellschaft insgesamt“.

 

Evangelische Kirche: Sonntagsschutz unterlaufen

 

Die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, kritisierte, die Entscheidung unterlaufe den Schutz und die besondere Prägung des Sonntags. Dieser erinnere daran, „dass Menschen nicht nur zur Arbeit geschaffen sind“. Zudem gebe der Sonntag die Chance zum Innehalten und zur gemeinsamen Gestaltung „in Familien, mit Freunden oder in Vereinen“.

Der freie Sonntag sei ein „Gegenprogramm zum stumpfen Kosten-Nutzen-Denken“. Zudem erinnerte Kurschus daran, wer wenig Geld habe, könne „auch sonntags nicht mehr ausgeben“. Vor allem Frauen in unteren Lohngruppen müssten an Sonn- und Feiertagen arbeiten.

 

Was das Gesetz erlaubt

 

Das neue Gesetz gibt Kommunen die Möglichkeit, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Die Festsetzung kann für das gesamte Stadtgebiet oder für bestimmte Ortsteile erfolgen. Auf dem Gebiet einer gesamten Stadt sind maximal 16 verkaufsoffene Sonntage zulässig – also zum Beispiel acht in der Innenstadt und acht in einem Stadtteil.

Die Sonntags-Öffnungszeiten gelten ab 13 Uhr für fünf Stunden und an höchstens einem Adventsonntag. Ausgenommen bleiben Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Neben Märkten, Festen und Messen können nun weitere Sachgründe für verkaufsoffene Sonntage angeführt werden. Dazu zählen die „Belebung der Innenstädte“, der „Erhalt zentraler Versorgungsbereiche“ und das „Sichtbarmachen der Innenstädte“.