Aachener Bischof bittet um gemäßigte Auseinandersetzung

Bischof Dieser: Segnung homosexueller Paare ist Gewissensfrage

  • In der Debatte um die Segnung homosexueller Partnerschaften stärkt der Aachener Bischof Helmut Dieser Pfarrern und anderen Seelsorgenden den Rücken.
  • „Bei Segnungsanfragen gleichgeschlechtlicher Paare sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger ihrem Gewissen verpflichtet“, sagte Dieser.
  • Das Thema ist auch zwischen Bischöfen umstritten.

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In der Debatte um die Segnung homosexueller Partnerschaften stärkt der Aachener Bischof Helmut Dieser Pfarrern und anderen Seelsorgenden den Rücken. „Bei Segnungsanfragen gleichgeschlechtlicher Paare sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger ihrem Gewissen verpflichtet“, sagte Dieser der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Als Bischof könne er keinen Auftrag zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare erteilen, fügte er hinzu. Dieser ist einer der Vorsitzenden des Forums zu Sexualität und Partnerschaft beim katholischen Reformdialog Synodaler Weg.

Der Bischof rief zu einer gemäßigten Auseinandersetzung auf. „Ich bitte alle pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich in dieser Frage nicht gegenseitig unter Druck zu setzen und das Anliegen weder zu politisieren noch zu polemisieren.“ Es gehe zuerst und zuletzt um das Heil der Seelen.

 

Umstrittenes Thema auch bei Bischöfen

 

Der Vatikan hatte Mitte März erklärt, homosexuelle Partnerschaften entsprächen nicht göttlichem Willen und könnten daher nicht gesegnet werden. Die Position stößt auch unter deutschen Theologen und bei einigen Bischöfen auf Kritik.

Aus Protest gegen das Vatikan-Nein rufen einige katholische Seelsorger – darunter Priester – für den 10. Mai bundesweit zu „Segensgottesdiensten für Liebende“ auf. Dazu laden sie auch Homosexuelle ein.

Bischof Georg Bätzing hatte dies am gestrigen Mittwoch kritisiert. Segnungsgottesdienste seien „nicht als Instrument für kirchenpolitische Manifestationen oder Protestaktionen geeignet“, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Zuvor hatte deren Ständiger Rat getagt, dem die Diözesanbischöfe angehören.

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