Bischof Genn entscheidet über Vorlagen

Bistum Münster: Diözesanrat empfiehlt neue Kita-Träger und Laien-Leitung

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Nach der Bildung von 45 neuen Pastoralen Räumen im Bistum Münster hat der Diözesanrat über die weitere Entwicklung diskutiert. Dabei geht es um die Beteiligung von Laien in der Gemeindeleitung und um eine neue Kita-Trägerstruktur.

Das Bistum Münster setzt in Zukunft verstärkt auf Leitungsformen, die Laien und freiwillig Engagierte in besonderer Weise in die Verantwortung bringen. Nach einer Empfehlung des Diözesanrats sollen die am 1. Januar 2024 errichteten Pastoralen Räume in Teamarbeit geleitet werden. Eine Entscheidung des Bischofs steht hier noch aus.

Die Pastoralen Räume werden konkreter ausgestaltet und erhalten Empfehlungen, wie die Seelsorgeteams, kirchlichen Gremien und weitere kirchlich Engagierte die Pastoral gestalten können und sollen. In einer zweitägigen Sitzung in Münster brachte der Diözesanrat, das oberste synodale Beratungsgremien des Bistums, diesbezüglich in großer Einmütigkeit zahlreiche Empfehlungen auf den Weg.

Bistum Münster: Leitung wird neu definiert

Diese sind an die Bistumsleitung und an Bischof Felix Genn gerichtet, mit dem Ziel, sie zeitnah zu entscheiden. Notwendig geworden ist dieser Entwicklungsprozess mit der Bildung von 45 Pastoralen Räumen aus 200 Pfarreien. Die Pastoralen Räume entstanden kirchenrechtlich zum 1. Januar 2024.

Nach Willen des Diözesanrats ist die Beteiligung von freiwillig Engagierten an Leitungsformen unbedingt erwünscht und „für die Zukunftsfähigkeit von Kirche elementar“. Durch die Eigenständigkeit der Pfarreien sei der Pastorale Raum ein Kooperationsraum, der das Zusammenwirken von hauptamtlich Tätigen und freiwillig Engagierten einschließt.

Absage an jede Form von Klerikalismus

In einer von einer Themengruppe erarbeiteten Vorlage für die Empfehlung des Diözesanrats heißt es: „Die Bilder von Leitung orientieren sich in der katholischen Kirche in der Regel am Bild des leitenden Pfarrers. Eine Veränderung hin zu vielfältigen Leitungsformen stellt einen umfassenden Kulturwandel dar. Damit dieser gelingen kann, braucht es verbindliche und klare Rahmenbedingungen.“

Der Diözesanrat empfiehlt daher, diese Rahmenbedingungen in Kraft zu setzen und regelmäßig zu überprüfen. Als Richtschnur soll gelten: „Leitung muss zeitlich eingegrenzt sein, darf nie allein erfolgen, orientiert sich am Heil der Menschen und an der Botschaft des Evangeliums zugleich. Jede Form von Klerikalismus ist dabei zu unterbinden.“

Neues Statut für Pfarreileitung

Bei der Leitung einer Pfarrei, die bislang an das Priesteramt gebunden ist, soll eine neue Möglichkeit eröffnet werden, die kirchenrechtlich nach dem katholischen Gesetzbuch im Kanon 517 § 2 CIC vorgesehen ist. Danach können ein oder mehrere Personen, die nicht geweiht sind, gemeinsam mit einem moderierenden Priester die Verantwortung für eine Pfarrei übernehmen. Bislang gibt es hier schon unterschiedliche Modelle in verschiedenen Pfarreien.

Ein Statut soll Rechtssicherheit geben und regeln, welche Aufgaben und Befugnisse ein einzelner Pfarrbeauftragter oder eine einzelne Pfarrbeauftragte beziehungsweise ein Beauftragten-Team hat. Außerdem soll beschrieben werden, welche Rolle der moderierende Priester und das Seelsorgeteam haben. Während der Diözesanratssitzung kündigte Bischof Felix Genn an, ein solches Statut bald zu veröffentlichen.

Laien-Weiterbildung in der Liturgie

Der Diözesanrat empfiehlt weiterhin allen Verantwortlichen, sich in den Pastoralen Räumen dafür einzusetzen, „dass eine eucharistische Feierkultur bestehen bleibt“. Er empfiehlt an Orten und in Stadtteilen, wo dies nicht mehr möglich sein werde, gottesdienstliche Feierformen (Wort-Gottes-Feier, Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung, Kommunionfeier) zu ermöglichen.

Diese Feierformen sollen von Laien geleitet werden, „die einen diözesanen Qualifizierungskurs erfolgreich absolviert haben“. Die Bildungsforen, Bildungshäuser und Kreisbildungswerke sollen diese Qualifizierungskurse anbieten.

Bistum Münster: Neue Trägerstruktur für die Kitas

Nach einem Votum des Diözesanrats sollte eine alternative Trägerstruktur für die 670 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Pfarreien im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster angeboten werden. Die Empfehlung sieht vor, den Kirchenvorständen nahezulegen, die Trägerschaften der Kindertageseinrichtungen in den neu zu gründenden Kirchengemeindeverband auf Ebene des Stadt-/Kreisdekanats zu überführen. Ebenso soll das bewährte Verbundmodell in den Tageseinrichtungen für Kinder weiterentwickelt werden.

Unabhängig von der Trägerstruktur heißt es von der Arbeitsgruppe, die die entsprechende Vorlage für den Diözesanrat erarbeitet hat: „Die Kindertageseinrichtungen bleiben integraler Bestandteil der Pastoral der Pfarreien beziehungsweise des Pastoralen Raumes. Die Verbundleitungen beziehungsweise die Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernehmen zukünftig im Zusammenspiel mit den Pfarreien eine wesentliche Multiplikatorenfunktion.“

Laien sollen Sakramente spenden können

Weitere Voten des Diözesanrats sehen die Koordination von Freiwilligen vor sowie in weiterer Zukunft die Befähigung von Laien, das Sakrament der Taufe zu spenden und bei der kirchlichen Trauung zu assistieren. Letztlich soll die Pastoral kooperativer und vielfältiger gestaltet werden.

Bischof Genn sprach nach der Vielzahl von Abstimmungen von historischen Entscheidungen für die weitere Pastoral: „Es ist ein Umbau, eine Transformation. Wir wissen, es kann nicht alles so bleiben wie es früher einmal war. Kirche ist im Wandel.“

Absprachen mit dem Kirchensteuerrat

Ebenfalls von einem Meilenstein in der Bistumsgeschichte sprach Brigitte Lehmann, die Vorsitzende des Diözesankomitees der Katholiken: „Die Empfehlungen des Diözesanrats haben die Zukunft der Kirche im Blick. Wir haben konstruktiv an den Aussagen gearbeitet, die uns nach vorn bringen.“

Die Empfehlungen des Diözesanrats werden nach Aussage von Generalvikar Klaus Winterkamp in der Steuerungsgruppe des Prozesses zur abschließenden Entscheidung durch den Bischof vorbereitet. Ein großer Teil der Voten soll noch vor den Sommerferien behandelt werden. Die Empfehlungen mit finanziellen Zusagen seien mit dem Kirchensteuerrat abzusprechen, andere mit den Kirchengemeindeverbünden, die sich auf Kreisebene bildeten. „Zunächst gilt aber mein Dank allen, die sich so sehr für die Zukunft der Pastoral im Pastoralen Raum eingesetzt haben“, sagte Winterkamp.

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