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Supermärkte und große Warenhäuser bleiben in Niedersachsen an Heiligabend geschlossen, Verkaufsstellen zur Deckung des täglichen Bedarfs dürfen zum Teil bis 14 Uhr öffnen. Das stellte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) in Hannover klar. „Wir tragen den Belangen der Beschäftigten und dem Sonntagsschutz Rechnung.“
Der 24. Dezember sei ein normaler Werktag, wenn er auf einen Wochentag von Montag bis Samstag falle, so Rundt. Dementsprechend sei er nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) auch ein normaler Sonntag, wenn er wie in diesem Jahr auf so einen Tag falle. Daher kämen sowohl die Bestimmungen für Sonntage als auch die für Heiligabend zur Anwendung.
Verkauf täglichen Kleinbedarfs gestattet
Demnach dürfen an Heiligabend Apotheken und Tankstellen sowie Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flug- und Fährhäfen ganztägig öffnen, wie es hieß. Verkaufsstellen mit Waren zum sofortigen Verzehr wie etwa Würstchenbuden könnten bis 14 Uhr verkaufen. Für drei Stunden außerhalb der örtlichen Gottesdienstzeiten und vor 14 Uhr sei die Öffnung kleinen Verkaufsstellen bis 800 Quadratmeter erlaubt, die auf täglichen Kleinbedarf ausgerichtet sind, etwa Bäckereien und Hofläden. Dieselbe Regelung gelte auch für Blumen- und Pflanzenläden. Für Kur- und Wallfahrtsorte gilt eine gesonderte Regelung, hieß es.
Ladenöffnungszeiten sind Ländersache. Für Geschäfte, die hauptsächlich Lebens- und Genussmittel verkaufen, ist beispielsweise in Nordrhein-Westfalen eine zeitlich begrenzte Öffnung erlaubt. Große Ketten wie Aldi haben aber bereits angekündigt, ihre Läden am 24. Dezember geschlossen zu lassen. Besonders Kirchen und Gewerkschaften hatten sich gegen Ladenöffnungen an Heiligabend ausgesprochen.