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Niedersachsen will die Ausnahmen vom Feiertagsschutz für Arbeitnehmer weiter einschränken – unter anderem zu Weihnachten. Hintergrund sind Proteste gegen Schlachtbetriebe in Cloppenburg und Emstek.
Die niedersächsische Landesregierung will die genehmigungspflichtigen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz für Arbeitnehmer weiter einschränken. Das Sozialministerium prüfe, was erforderlich sei, „um in Zukunft – nicht nur an Weihnachten – einen besseren Schutz“ zu ermöglichen, sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) am Mittwoch im Landtag. Sie bat Unternehmen dringend, ihren Beschäftigten, „wenn nur irgend möglich“, an Weihnachten freie Zeit und ein Zusammensein mit ihren Familien zu geben.
Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz sind bundesweit einheitlich geregelt. Um sie zu ändern, bräuchte es eine Gesetzesinitiative im Bund.
Ministerin lobt Proteste der Kirche
Hintergrund der Prüfung im Landesministerium sind inzwischen verworfene Pläne von Schlachtbetrieben in Cloppenburg und Emstek im Oldenburger Münsterland, am zweiten Weihnachtstag zu produzieren. Sie hatten dafür einen Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg gestellt. Das stellte nach Prüfung fest, ohne Genehmigung entstehe ein unverhältnismäßiger Schaden für die Betriebe. Nach Protesten von katholischen Verbänden und von Gewerkschaften hatten die Unternehmen das Amt gebeten, die Genehmigung zurückzunehmen.
Reimann lobte die Proteste. Die Einsicht der Unternehmen wäre ohne das breite gesellschaftliche Bündnis sicher nicht erreicht worden. Da die Landesregierung das Interesse der Beschäftigten am Schutz der Weihnachtstage stärker bewerte, habe sie die Gewerbeaufsichtsämter angewiesen, vor weiteren Entscheidungen dem Sozialministerium zu berichten.
„Am Sonntag sollte nicht gearbeitet werden“
Der Sonn- und Feiertagsschutz sei zu Weihnachten von besonderer Bedeutung, so die Ministerin. Familien solle eine selbstbestimmte Feiertagsgestaltung möglich werden. Auch grundsätzlich solle an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden. Das sei in Zeiten von Arbeitsverdichtung und Digitalisierung wichtig – auch, damit die Menschen gesund blieben.
Laut Arbeitsschutzgesetz können Aufsichtsbehörden an fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr die Beschäftigung bewilligen, um einen unverhältnismäßigen Schaden für den Betrieb zu verhindern.