Anzeige
Gewerkschaften wie Verdi können erstmals auf Bundesebene in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Verbands der Diözesen Deutschlands (Verbands-KODA) mitwirken. Sie sind dazu aufgerufen, Arbeitnehmervertreter zu entsenden. Dies sollte bis spätestens 6. November geschehen, heißt es in einer Bekanntmachung, die die Deutsche Bischofskonferenz am Montag veröffentlichte. Die Vertreter der Arbeitnehmer könnten frühestens ab dem 14. Mai 2018 in der Verbands-KODA mitarbeiten, und zwar mit der konstituierenden Sitzung für die neue Amtsperiode.
Der Aufruf an mitwirkungswillige Gewerkschaften geschieht auf der Grundlage von Urteilen zum Streikverbot im kirchlichen Dienst. Vor diesem Hintergrund hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) eine „Verbands-KODA-Ordnung“ und eine Entsendeordnung beschlossen.
Artikel 140 des Grundgesetzes gestattet den Kirchen, ihre arbeitsvertraglichen Bestimmungen auf dem sogenannten „Dritten Weg“ in eigens hierfür kirchenrechtlich eingeführten paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommissionen selbst auszuhandeln. Dazu gehört die Verbands-KODA. Außerdem gibt es in den Diözesen jeweils eine Bistums-KODA sowie teilweise auch eine Regional-KODA – so zum Beispiel eine der Bistümer in Nordrhein-Westfalen.