Jugendorganisation der AfD verliert Prozess

„JA“ gesichert extremistisch – BDKJ Münster: notwendige Entscheidung

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Die „Junge Alternative“ verfolgt extremistische Bestrebungen: Diese Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat das Verwaltungsgericht in Köln heute bestätigt. Der BDKJ im Bistum Münster hat dazu eine klare Position.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Das stellte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag fest. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Münster sieht genau das als notwendig an, wie die Diözesanvorsitzende, Anna-Lena Vering, gegenüber Kirche+Leben mitteilt.

Gruppierungen, die extremistische Ansichten hätten, sollten auch als solche identifiziert und benannt werden, so der Dachverband der katholischen Jugendverbände im Bistum Münster. Gruppierungen, die extremistische Ansichten verfolgten, stellten eine „große Gefahr für unsere Demokratie“ dar, heißt es in der Mitteilung.

BDKJ: Junge Menschen zu kritischem Denken befähigen

„Die Jugendverbände im BDKJ stehen für eine bunte und weltoffene Gesellschaft. Wir sehen es als große Aufgabe an, Extremismus entgegenzuwirken und durch gesellschaftliche Teilhabe junge Menschen zu kritischem Denken zu befähigen und sich eine differenzierte Meinung zu bilden“, heißt es weiter.

Das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Jahr 2019 die JA als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Köln bereits im März 2022 ab. Im April wurde die JA durch den Verfassungsschutz zudem als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen erhoben die AfD und die JA im Juni 2023 Klage und stellten zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Die Klage gegen die Hochstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ist weiterhin vor dem Verwaltungsgericht anhängig.

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