Verwaltungschef Markus Hofmann bittet um Beurlaubung - Vatikan lehnt ab

Kölner Übergangsleiter lässt Woelkis Gutachten-Aufträge untersuchen

  • Der Übergansleiter des Erzbistums Köln lässt die Auftragsvergabe von Untersuchungen zum Umgangs mit Missbrauch überprüfen.
  • Darüber hat Weihbischof Rolf Steinhäuser laut Erzbistum den Vermögensrat und das Kölner Domkapitel informiert.
  • Zudem habe Verwaltungschef Markus Hofmann um seine Beurlaubung gebeten, die der Vatikan jedoch ablehnte.

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Ging es mit rechten Dingen zu im Erzbistum Köln bei der Vergabe von Aufträgen zur Untersuchung des Umgangs mit Missbrauch? Offenbar gibt es entsprechende Hinweise - allemal auf Verletzung des Kirchenrechts, wenn nicht staatlichen Wirtschaftsrechts. Der Übergangsleiter des Erzbistums Köln, Weihbischof Rolf Steinhäuser, hat zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber auch den Heiligen Stuhl in Rom informiert. Das geht aus einer Mitteilung der Erzdiözese auf deren Internetseite hervor.

Demnach hat Steinhäuser am Dienstag den Vermögensrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) zu einer Sondersitzung einberufen. Dabei habe er über die Hinweise und die von ihm veranlasste Prüfung des Sachverhalts informiert. Steinhäuser ist während der päpstlich genehmigten Auszeit von Kardinal Rainer Maria Woelki bis Aschermittwoch 2022 vom Vatikan mit der Leitung des Erzbistums als Apostolischer Administrator betraut.

Bisherige Generalvikar Hofmann bittet um Beurlaubung

Zugleich habe der bisherige Generalvikar und derzeit weiter als "Delegat" tätige Verwaltungschef Markus Hofmann den Administrator um Beurlaubung gebeten, bis der Sachverhalt geklärt sei. Nach Medienberichten sei es zu einer Art Misstrauensvotum gegen Hofmann in der Finanzaufsicht des Erzbistums gekommen. Laut Angaben des Erzbistums hat allerdings der Vatikan entschieden, von seiner Beurlaubung abzusehen. Kardinal Marc Ouellet, Präfekt der Bischofskongregation, habe Steinhäuser gleichwohl angewiesen, den Vorgang "in Rom umfassend vorzulegen".

Am Wochenende hatte das Erzbistum darüber informiert, dass in der Krise um die Aufklärung von Vertuschung und Missbrauch rund 2,8 Millionen Euro für Beratung durch Anwälte und Kommunikationsexperten unter der Leitung von Kardinal Rainer Maria Woelki ausgegeben worden seien. Hofmann hatte dies als einen "schmerzhaften und teuren Prozess" bezeichnet.

Kirchenrechtler Schüller hatte Prüfung gefordert

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hatte nach dem Bekanntwerden der Zahlen eine entsprechende rechtliche Reaktion gefordert: "Der Wirtschaftsrat sollte diese Summe nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern diesen zweckentfremdeten Umgang mit Vermögen juristisch prüfen lassen", schrieb Schüller auf Facebook. "Sonst kommt er seiner Aufgabe nicht nach."

Gegenüber "Kirche-und-Leben.de" erklärte Schüller am Abend, ihm sei es dabei um die Frage gegangen, "welches zweckgebundene Vermögen des Erzbischöflichen Stuhls eingesetzt" worden sei und ob dabei "die Zustimmungsrechte des Domkapitels und des Wirtschaftsrats eingeholt" worden seien. In Köln stehe der Verdacht im Raum, dass Woelki und Hofmann "in beiden Bereichen schwere Fehler begangen haben, die im staatlichen Wirtschaftsstrafrecht Untreue sein dürften".

Schüller: Parallelen zu Tebartz-van Elst

Parallelen zum früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst seien "unverkennbar", sagte Schüller. Der aus dem Bistum Münster stammende und heute in Rom tätige Tebartz-van Elst war 2014 unter anderem nach einem Skandal um die Verschleierung der Kosten für seinen rund 31 Millionen Euro teuren Dienst- und Wohnsitz zurückgetreten.

Über die Situation im Erzbistum Köln sagte Schüller, sie sei weiterhin dramatisch "und ein weiterer massiver Vertrauensverlust". Er selber sei gleichwohl keiner der vom Erzbistum Köln mit der Prüfung beauftragten unabhängigen Kirchenrechtsexperten, betonte er gegenüber "Kirche-und-Leben.de".

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