Veranstaltungen am Samstag in Berlin und Köln

„Marsch für das Leben“: Bischöfe Koch und Bätzing danken für Demos

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Am Samstag zieht der „Marsch für das Leben“ durch Berlin und erstmals auch durch Köln. Bischöfe senden Grußworte; der Berliner Erzbischof Heiner Koch geht auch auf Kritik an den Organisatoren ein.

Die katholischen Bischöfe würdigen den Einsatz von Teilnehmenden beim „Marsch für das Leben“ 2023. Es werde der Schutz menschlichen Lebens betont, „insbesondere dann, wenn das Lebensrecht des ungeborenen, schwachen oder sterbenskranken Menschen in Wissenschaft, Politik oder durch andere Interessensgruppen infrage gestellt wird“, schreibt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing.

Der Marsch findet am 16. September in Berlin und erstmals in Köln statt. Veranstalter ist der Bundesverband Lebensrecht. Die Demonstration richtet sich unter anderem gegen Schwangerschaftsabbrüche und Praktiken der Sterbehilfe. Kritiker werfen Organisatoren und Teilnehmenden vor, mit Rechtspopulisten zu sympathisieren. AfD-Politiker wie Beatrix von Storch nahmen mehrfach teil.

„Bewusstsein für den Wert des Lebens“

Es sei Pflicht der Kirche, öffentlich für den Lebensschutz einzutreten, was sie etwa auch mit der „Woche für das Leben“ tue, schreibt Bätzing. Zuletzt hatte die Evangelische Kirche in Deutschland allerdings ihren Ausstieg aus der bundesweiten Aktionswoche für 2025 erklärt.

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch nannte den Marsch „wichtig, weil das Bewusstsein für den Wert des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende nach meinem Eindruck seit einiger Zeit schwindet“. Die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens werde mehr und mehr in Frage gestellt, sagte Koch zu „katholisch.de“. Dem müssten gerade Christen sich „mit aller Macht entgegenstellen“.

Nähe des Marsches zu Rechtspopulisten?

Zum Vorwurf der Nähe des Marsches zu Rechtspopulisten sagte Koch, er würde nicht mehr teilnehmen, wenn klar rechte Personen oder Gruppen eine führende Rolle bei der Veranstaltung übernähmen oder gar in der Trägerschaft tätig würden. „Das kann ich derzeit aber nicht erkennen.“

Der Erzbischof äußerte Verständnis dafür, dass es in einer Demokratie auch in Fragen des Lebensschutzes Kompromisse gebe. Christen sollten sich bei Gesetzvorlagen zum Thema „immer fragen, mit welcher Vorlage am meisten für den Lebensschutz erreicht werden kann“.

Diskussion um den Paragrafen 218

Im Interview verwies Koch als Beispiel auf die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Paragrafen 218: „Unter den gegebenen Umständen bin ich eher für eine Beibehaltung des Paragrafen und damit für eine Regelung, mit der ich mich nach wie vor schwertue.“

Im Auftrag der Bundesregierung prüft eine Kommission, ob Abtreibungen künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Die Kirchen gehören dem Gremium nicht an, was Koch kritisiert.

Eine denkbare Streichung des Paragrafen 218 nannte der Erzbischof einen dramatischen Angriff auf den Schutz ungeborener Kinder: „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass der in den 1990er Jahren mühsam erreichte Kompromiss beim Abtreibungsstrafrecht immer weiter ausgehöhlt wird.“

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