Finanzmittel für Kommission bewilligt

Missbrauch: Unabhängige Aufarbeitung im Bistum Münster kann starten

  • Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Bistum Münster kann ihre Arbeit aufnehmen.
  • Der Kirchensteuerrat hat dafür 1,75 Millionen Euro bereitgestellt.
  • Acht Mitglieder sind bestimmt worden, die unabhängig vom Bistum Münster agieren werden.

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Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für das Bistum Münster kann demnächst ihre Arbeit aufnehmen. Knapp ein Jahr nach der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens habe der Kirchensteuerrat die finanziellen Mittel für die Arbeit der Kommission bereitgestellt, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit.

In seiner Sitzung am 6. Mai genehmigte der Kirchensteuerrat 1,75 Millionen Euro für die Arbeit der „Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt für die Regionen des Bistums Münster“ (UAK), wie es am Montag hieß. Das Geld soll über dreieinhalb Jahre eine hauptamtlich besetzte Arbeitsstelle und die ehrenamtliche Arbeit der UAK finanzieren.

Mitglieder der UAK stehen fest

Um den vom Bistum Münster unabhängigen Charakter der UAK zu unterstreichen, werden die ehrenamtlich tätigen Mitglieder - anders als in anderen Bistümern - nicht von Bischof Felix Genn berufen. Die Mitglieder seien nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem persönlichen Gewissen verpflichtet, heißt es weiter.

Mitglieder der achtköpfigen UAK sind drei Betroffene sexueller Gewalt, die bei einem Betroffenentreffen im März 2023 gewählt wurden, nämlich Melanie Hach, Hans Jürgen Hilling und Bernhard Theilmann. Hinzu kommen die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Mitglieder Christian Schrapper, Vorsitzender des "Instituts für soziale Arbeit" in Münster, und Birgit Westers, Jugenddezernentin des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.

Drei Mitglieder hatte das Bistum vorgeschlagen: den Leiter des Missbrauchsgutachtens, Professor Thomas Großbölting, die Religionswissenschaftlerin Regina Laudage-Kleeberg und den Kirchenrechtsprofessor Thomas Schüller. Vorsitzender der UAK ist laut Mitteilung Christian Schrapper.

UAK Betroffenen von Missbrauch verpflichtet

Nach eigener Aussage sei die UAK, „zuerst den Interessen und Rechten von Missbrauch und Gewalt betroffener Menschen im kirchlichen Raum verpflichtet. Nur ihnen gegenüber ist die UAK Rechenschaft schuldig. ,Kirchlicher Raum' bedeutet, dass neben Gemeinden und kirchlichen Verbänden auch Einrichtungen zum Beispiel der Caritas oder Ordensgemeinschaften gemeint sind.“

Von daher werde die UAK den Betroffenen in den Regionen des Bistum Münsters regelmäßig berichten und ihre Impulse vorrangig aufgreifen. Ziel sei, dass Betroffene Ansprechpersonen erhielten, mit denen sie über ihre Erfahrungen von Leid und Unrecht im geschützten Rahmen sprechen könnten.

„Die Betroffenen bestimmen selbst darüber, ob und in welcher Weise eine weitere Aufarbeitung erfolgt beziehungsweise ob sie an geeignete weiterführende Stellen weitergeleitet werden möchten“, sagt Schrapper laut Angaben. Die UAK werde keine eigene Beratungsstelle aufbauen, sondern ein Netzwerk verfügbarer Beratungen, Unterstützungen und Hilfen knüpfen, die Betroffene zuverlässig in Anspruch nehmen können.

UAK richtet neue Arbeitsstelle ein

Um diese Aufgaben bearbeiten zu können, werde aus den bewilligten Finanzmitteln eine hauptamtlich besetzte Arbeitsstelle eingerichtet. Diese soll vor allem leicht zu erreichende Kontakte für Menschen aus allen Regionen des Bistums eröffnen, Begleitung und Beratung organisieren, Erfahrungen und Themen aufbereiten und sich dabei konsequent am Willen und den Anliegen der Betroffenen orientieren.

Aufgabe der ehrenamtlichen Kommission sei es, diese Arbeit zu verantworten und die grundlegenden Themen sexueller Gewalt gegenüber Kirche und Öffentlichkeit zu vertreten. Aus dieser Arbeit sollten auch Hinweise gewonnen werden auf kirchliche Strukturen und Denkweisen, die immer noch Missbrauch ermöglichen oder erleichtern würden, hieß es. Auch werde die UAK bewerten, was im Bistum Münster, in Verbänden und kirchlichen Gemeinschaften getan wird, um sexuelle Gewalt nachhaltig zu verhindern.

Überprüfung der Arbeit nach drei Jahren

Erste Informationen sind ab sofort unter www.uak-muenster.de zu finden, Kontakt per Mail: kontakt(at)uak-muenster.de.

Nach drei Jahren – zum 30. Juni 2026 – soll die Arbeit der UAK durch die Betroffenen selbst und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung evaluiert werden. Bei einer positiven Bewertung ist eine Fortführung zunächst für drei weitere Jahre möglich. Im Anschluss erfolgt eine erneute Evaluierung.

Generalvikar Klaus Winterkamp zeigte sich dankbar, dass der Kirchensteuerrat die Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat. „Wir gehen bei der weiteren Aufarbeitung einen anderen Weg als andere Bistümer. Zentral beim ‚Münsteraner Weg‘ der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist die völlige Unabhängigkeit der Kommission. Der Kirchensteuerrat hat in seinem Beschluss die Bildung der UAK ausdrücklich begrüßt und den Mitgliedern der UAK für die Bereitschaft, sich hier zu engagieren, sehr gedankt.“

Bistum Münster hält Angebote weiter aufrecht 

Winterkamp betont zudem, neben der UAK halte das Bistum seine bestehenden Angebote für Betroffene sexuellen Missbrauchs weiterhin aufrecht. „Insbesondere die Ansprechpersonen für Betroffene und die Interventionsstelle waren in den vergangenen Jahren bereits in vielen Fällen wichtige Anlaufstationen und eine große Hilfe für viele Betroffene“, so Winterkamp.

Hintergrund: Wie Menschen, die sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche erlitten haben, Zugang zu unabhängiger Aufarbeitung und Anerkennung erlangen können, wird seit langem kontrovers diskutiert. Ob kirchliche Gremien dazu in der Lage sind oder ob der Staat mehr Verantwortung übernehmen muss, sind ungelöste Streitfragen. Angesichts dessen haben die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Deutschen Bischofskonferenz 2020 die Arbeit sogenannter Unabhängiger Kommissionen vereinbart. In diesen Kommissionen sollen in jedem Bistum selbst betroffene Menschen, von der Kirche benannte und vom jeweiligen Bundesland entsandte Personen ehrenamtlich die notwendige Aufklärung und Aufarbeitung unabhängig von kirchlichem Einfluss voranbringen. (pbm, jdw)

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