"Unverständliche Barriere" bei Zugang zu Dokumenten

Missbrauchskommission: Kirche in Polen soll Aktenvernichtung stoppen

  • Polens staatliche Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch fordert von der katholischen Kirche erneut die Freigabe von Akten über beschuldigte Geistliche.
  • "Wenn es um den Zugang zu Dokumenten geht, gibt es eine unverständliche Barriere", kritisierte Kommissionschef Blazej Kmieciak.
  • Zudem beklagte er, die polnischen Bischöfe kämen der Bitte der Kommission nicht nach, Akten nach einer Verurteilung länger aufzubewahren.

Anzeige

Polens staatliche Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch fordert von der katholischen Kirche erneut die Freigabe von Akten über beschuldigte Geistliche. Die Kirche leiste viel Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt, "aber wenn es um den Zugang zu Dokumenten geht, gibt es eine unverständliche Barriere", kritisierte Kommissionschef Blazej Kmieciak bei der Vorstellung des Jahresberichts der Kommission. Der Vatikan-Botschafter in Polen habe seine Bitte um die Bereitstellung von Akten nicht beantwortet.

Sobald Bistümer Akten über kirchliche Verfahren gegen Beschuldigte an den Vatikan übergäben, kämen sowohl die polnische Justiz als auch die Aufarbeitungskommission nicht mehr an sie heran, so Kmieciak. Zudem beklagte er, die polnischen Bischöfe kämen der Bitte der Kommission nicht nach, Akten nach einer kirchlichen Verurteilung länger aufzubewahren. Sie würden weiter nach zehn Jahren vernichtet, wie es das Kirchenrecht vorsehe.

Justiz gewährt Akteneinsicht

Um die Wahrheit festzustellen, brauche man neben Zeugenaussagen auch die Analyse von Dokumenten, so der Professor für Medizinrecht. Die Justiz des Landes wurde von Kmieciak gelobt: Anders als die Kirche gewähre sie Akteneinsicht.

Der Kommission wurden seit vergangenen Sommer 57 Fälle mitgeteilt, in denen Geistliche sexuellen Kindesmissbrauch begangen haben sollen. Zu den Zeitpunkten der Taten gab es keine Angaben. Das Gremium erfasst Fälle von Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren aus den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und aus Religionsgemeinschaften. Die Kommission soll unter anderem Vorschläge für einen besseren Schutz von Minderjährigen machen.

Anzeige