Betroffene Person beschwert sich erfolgreich bei Datenschutzaufsicht

Missbrauchsopfer: Bistum Münster verletzte Schutz meiner Daten

  • Eine von sexualisierter Gewalt betroffene Person hat sich beim Katholischen Datenschutzzentrum erfolgreich über das Bistum Münster beschwert.
  • Die Diözese stellte nach Ansicht der Person Akten zur Anerkennung des Leids ohne ausreichende datenschutzrechtliche Anonymisierung Wissenschaftlern zur Verfügung.
  • Das Bistum befürchtet, strengere Datenschutzvorgabn könnten die Missbrauchs-Aufarbeitung allgemein erschweren.

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Eine von sexualisierter Gewalt betroffene Person hat sich beim Katholischen Datenschutzzentrum (KDSZ) in Dortmund erfolgreich über das Bistum Münster beschwert. Die Diözese stellte nach Ansicht der Person Akten zur Anerkennung des Leids ohne ausreichende datenschutzrechtliche Anonymisierung Wissenschaftlern für eine Missbrauchsstudie zur Verfügung. Nach Angaben der Bischöflichen Pressestelle sieht das Bistum in dem Vorgang ein grundsätzliches Dilemma für die Aufarbeitung von Missbrauch.

Zur Erstellung der 2022 vorgelegten Studie über sexuellen Missbrauch im Bistum Münster hatte die Diözese eigenen Angaben zufolge entsprechende Akten - auch die zur finanziellen Anerkennung von erlittenem Leid - den Wissenschaftlern in Bistums-Räumen zugänglich gemacht. Dabei seien die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen wie Name, Anschrift, Kontodaten und alle sonstigen personenbezogenen Hinweise geschwärzt worden.

Mehr Datenschutz - mehr Vertuschung?

Nach Einschätzung des Datenschutzzentrums hätten auch die individuellen Schilderungen der betroffenen Person um die eigentlichen Taten geschwärzt werden müssen. Diese habe durch Presseveröffentlichungen im Nachgang der Studie eine Retraumatisierung erfahren, meldet die Bischöfliche Pressestelle.

Der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, bedauerte die Retraumatisierung und, dass es nach Einschätzung des KDSZ eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht gebe. Zugleich führte er aus, eine umfänglichere Schwärzung hätte dazu geführt, "dass die Wissenschaftler den sexuellen Missbrauch im Bistum Münster nicht so gründlich hätten aufarbeiten können". Wenn die KDSZ-Position der Maßstab oder der datenschutzrechtliche Rahmen für Aufarbeitung sei, werde der Kirche schnell wieder Vertuschung vorgeworfen.

Vorgehen war mit Betroffenenvertretern abgesprochen

Laut Pressestelle wurde das Vorgehen im Zusammenhang mit der Studie im Beirat des Forschungsprojekts, dem auch mehrere Betroffene angehören, intensiv beraten. Im Anschluss hätten sich Bistum und Wissenschaftler im Sinn größtmöglicher Transparenz für das jetzt vom KDSZ kritisierte Vorgehen ausgesprochen. Alternative Wege - etwa eine Einwilligungserklärung von Betroffenen - seien erwogen, aber als nicht zielführend angesehen worden. Zudem sei befürchtet worden, auch ein solches Vorgehen könne retraumatisieren.

Nun müsse die von der KDSZ informierte nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz den Vorgang prüfen, so die Bistums-Meldung. Für das Folgeprojekt der Studie habe die Diözese zunächst einmal den Zugang zu den Akten gestoppt.

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