Nach Beschluss des Bundeskabinetts

Pflegereform: Caritas, KAB und Kolping für Nachbesserungen

  • Die Bundesregierung hat die Pflegereform auf den Weg gebracht.
  • Der Deutsche Caritasverband begrüßt das Vorhaben, sieht aber Nachbesserungsbedarf.
  • Ähnlich äußern sich die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung und das Kolpingwerk.

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Die Bundesregierung hat die Pflegereform auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete ein Paket, das sicherstellen soll, dass künftig alle Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden. Pflegeeinrichtungen sollen ab September 2022 nur dann mit den Pflegekassen abrechnen können, wenn sie nach Tarifverträgen oder in ähnlicher Höhe bezahlen.

Um Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen zu entlasten, sollen sie Zuschläge bekommen. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

 

Caritas: Langfristige Finanzierung der Pflege ungeklärt

 

Zur Gegenfinanzierung soll der Bund ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben. Zugleich soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Damit erhalten die Pflegekassen jährlich 400 Millionen Euro zusätzlich.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Pflegereform, sieht aber Nachbesserungsbedarf. "Mit der vorliegenden Tariftreueregelung, der angestrebten besseren Personalausstattung und der Bezuschussung der Eigenanteile greift die große Koalition wichtige Themen auf", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. "Die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, auch wenn es in wichtigen Details noch deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt." So sei die langfristige Finanzierung der Pflege weiter nicht geklärt.

 

Forderung nach Deckelung der Pflegekosten

 

Neher bezeichnete es als positives Signal, dass die Bundesregierung die Eigenanteile der Heimbewohner begrenzen wolle. Notwendig wäre es jedoch, ihren Anteil an den Pflegekosten zu deckeln. "Anstelle der geplanten prozentual gestaffelten Zuschüsse ab dem ersten Monat votiert die Caritas nach einer sechsmonatigen Karenzzeit für eine leichter kalkulierbare Deckelung der Eigenanteile," so Neher.

Probleme sieht der katholische Sozialverband auch bei der sogenannten Tariftreue, nach der künftig nur noch Anbieter, die tarifgebunden sind oder eine tarifliche Entlohnung anwenden, durch die Kassen zur Versorgung zugelassen werden. Die Regelung ermögliche Schlupflöcher; es müsse grundsätzlich in allen Regionen möglich sein, auch bundesweite Flächentarife anzuwenden.

 

KAB warnt vor Schlupflöchern bei Tariftreue

 

Als enttäuschend und bitter bezeichnete es Neher, dass sich in der gesamten Reform keine Verbesserungen für pflegende Angehörige fänden. Ebenso fehle eine Regelung für Kräfte, die Pflegebedürftige zuhause betreuen.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) warnte wie die Caritas vor Schlupflöchern bei der Tariftreueregelung. Maßstab müssten bundesweite Flächentarife sein. Es dürfe keine regionalen Abschlüsse geben. Der Bundesvorstand des Kolpingwerks forderte eine Stärkung der Tarifautonomie im Sozialbereich. Dass der Staat in der Pflege so stark eingegriffen habe, müsse eine Ausnahme bleiben.

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