Delegierte für kontinentale Versammlung in Prag benannt

Weltsynode: Vier Vertreter der deutschen Kirche – davon zwei Frauen

  • Für die kontinentale Phase des weltweiten synodalen Prozesses der katholischen Kirche hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz Teilnehmende aus Deutschland ausgewählt.
  • Es sind Bischof Georg Bätzing, die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, ZdK-Vize Thomas Söding und die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles.
  • Diese vier werden bei der europaweiten Versammlung in Prag im Februar vor Ort sein.

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Für die kontinentale Phase des weltweiten synodalen Prozesses der katholischen Kirche hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz Teilnehmende aus Deutschland ausgewählt. Es sind der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, ZdK-Vize Thomas Söding aus Münster und die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles. Weitere zehn Personen, die in den nächsten Wochen benannt würden, könnten an der Konferenz digital teilnehmen, teilt die Deutsche Bischofskonferenz mit.

Ende Oktober war im Vatikan ein Arbeitsdokument vorgestellt worden, auf dessen Grundlage die sieben kontinentalen Bischofsversammlungen - Afrika, Ozeanien, Asien, Naher Osten, Europa, Lateinamerika sowie USA/Kanada - bis März 2023 je ein eigenes Dokument erstellen sollen. Für die europäische Vorbereitung kommen Vertreterinnen und Vertreter vom 5. bis 12. Februar 2023 in Prag zusammen. Aus jedem europäischen Land könnten vier Personen vor Ort dabei sein, hieß es.

Weitere Schritte nach der kontinentalen Versammlung

Diese sieben Texte wiederum fließen in ein zweites Arbeitsdokument der Weltsynode ein, das im Juni 2023 erscheinen soll. Auf dessen Grundlage berät dann die Weltbischofssynode in Rom. Sie steht am Ende des weltweiten synodalen Prozesses, den Papst Franziskus ausgerufen hatte, um die Synodalität der Kirche und Wege der Teilhabe und der Mitbestimmung an kirchlichen Beratungs- und Entscheidungsprozessen zu stärken.

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