Sitzung des Ständigen Rats der Bischofskonferenz

Bischöfe beschließen fünf Schritte zur Missbrauchs-Aufarbeitung

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) will die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Kirche forcieren. Bei der Sitzung des Ständigen Rats einigten sich die Bischöfe auf fünf Schritte.

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Die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) will die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Kirche forcieren. Bei der Sitzung des Ständigen Rats einigten sich die Bischöfe auf das weitere Vorgehen nach Veröffentlichung der Missbrauchsstudie.

In fünf Teilprojekten werde zunächst die Arbeit aufgenommen, teilte die DBK mit. Dazu gehört die Einrichtung unabhängiger Anlaufstellen für Betroffene, die zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen arbeiten. Das hatten Opfervertreter und auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gefordert.

 

Wer trägt Verantwortung - außer den Tätern?

 

Die Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids sollen fortentwickelt werden, heißt es weiter. Zudem soll es eine unabhängige Aufarbeitung geben, die klären soll, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für sexualisierte Gewalt in der Kirche getragen hat. Wie genau die Aufarbeitung organisiert wird, blieb zunächst offen. Zu den weiteren Punkten zählen standardisierte Personalakten für Kleriker und eine verbindliche Überprüfung der Fortschritte bei der Prävention.

Der Beauftragte der DBK für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Bischof Stephan Ackermann, soll die Umsetzung der einzelnen Projekte überwachen. Er werde sich dazu eng mit dem staatlichen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, austauschen.

 

Neue Gerichte

 

Offen zeigte sich der Ständige Rat gegenüber dem Vorschlag von Strafgerichtskammern, die bistumsübergreifend arbeiten. Dafür werde man sich mit den entsprechenden Stellen in Rom in Verbindung setzen, heißt es in der Mitteilung.

Außerdem nehme die Deutsche Bischofskonferenz den Aufbau einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Blick. Das entspricht einer Forderung der katholischen Laien. Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit dürften in der Kirche nicht länger in einer Hand liegen, hatte ZdK-Präsident Thomas Sternberg in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Montag geschrieben.

 

Fragen nach Zölibat und Sexualität

 

Der Ständige Rat sprach auch darüber, wie „Fragen nach der zölibatären Lebensform der Priester“ und „Aspekte der katholischen Sexualmoral“ in Zukunft thematisiert werden sollen. Dazu soll dem Rat bis zur nächsten Sitzung ein Arbeitsplan vorgelegt werden.

Ende September hatten Wissenschaftler auf der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz eine Studie zum sexuellen Missbrauch durch katholische Amtsträger zwischen 1946 und 2014 veröffentlicht. Demnach wurden 3.677 Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs, 1.670 Kleriker sind der Taten beschuldigt.

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