Homosexuelle Partnerschaft und zivile Wiederheirat nicht länger Ausschlussgründe

Bistum Hildesheim: Für Reli-Lehrende Lebensführung kein Kriterium mehr

  • Im Bistum Hildesheim dürfen jetzt auch wiederverheiratete Geschiedene und Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben, offiziell katholische Religion unterrichten.
  • Das geht aus einer neuen Ordnung zur Verleihung der sogenannten "Missio canonica" hervor.
  • Voraussetzung bleibt aber eine Kirchenmitgliedschaft und die "Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen".

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Im Bistum Hildesheim dürfen jetzt auch wiederverheiratete Geschiedene und Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben, offiziell katholische Religion unterrichten. Das geht aus einer neuen Ordnung zur Verleihung der sogenannten "Missio canonica" hervor, über die das Portal "katholisch.de" berichtet. Laut der neuen Regelung knüpft das Bistum die kirchliche Unterrichtserlaubnis für Religionslehrende nicht mehr an deren persönliche Lebensführung.

Nach der bisherigen Ordnung wurde von Religionslehrkräften das Versprechen verlangt, "den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der Kirche zu beachten". In der zum 1. Juli in Kraft gesetzten neuen Regelung wird diese Voraussetzung deutlich verändert.

"In Übereinstimmung mit der Lehre glaubwürdig erteilen"

Verlangt wird nun die "Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beizutragen, die positiv ausstrahlt und für junge Menschen einladend ist". Weitere Bedingung ist neben anderen "die formelle Zugehörigkeit zur katholischen Kirche".

Das Bistum hatte die Änderung bereits im November angekündigt. "Dass etwa wiederverheiratete Geschiedene formal keinen Religionsunterricht erteilen dürfen, ist nicht mehr verständlich zu machen", sagte damals der Leiter der Bildungsabteilung, Jörg-Dieter Wächter, der Katholischen Nachrichten-Agentur. Entscheidend sei, dass Religionslehrer glaubwürdig unterrichteten und dass sich ihre Überzeugungen auch in der religiösen Praxis widerspiegelten.

Vorbild für Hildesheim war Osnabrück

Vorbild für die Reform war Wächter zufolge die Regelung des Bistums Osnabrück, das bereits 2018 eine neue Missio-Ordnung in Kraft gesetzt hatte. Sie nennt als Zugangsvoraussetzung neben einer Kirchenmitgliedschaft unter anderem "das Versprechen, die Lehre der katholischen Kirche im Unterricht glaubhaft und wertschätzend abzubilden und sich mit der eigenen Religiosität in der weltanschaulich pluralen Gesellschaft bewusst und glaubwürdig zu positionieren".

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