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Das Forum Deutscher Katholiken lehnt Lockerungen beim kirchlichen Arbeitsrecht ab. Kirchliche Mitarbeitende hätten versprochen, sich mit der katholischen Lehre zu identifizieren. „Wenn die Kirche die Erfüllung der Versprechen nicht einfordert, verrät sie ihre Sendung.“
Das Forum Deutscher Katholiken lehnt Lockerungen beim kirchlichen Arbeitsrecht ab. „Was die Kirche von denen verlangt, die zum Beispiel als Religionslehrer, Betreuer von kirchlichen Kindergärten und in den diversen Einrichtungen arbeiten, ist, dass sie die Lehre der Kirche in Glauben und Ethik akzeptieren und sich mit ihr identifizieren“, sagt Forumssprecher Hubert Gindert. „Das haben sie versprochen, als sie ihren Dienst übernahmen. Wenn die Kirche die Erfüllung der Versprechen nicht einfordert, verrät sie ihre Sendung.“
Das Forum Deutscher Katholiken ist ein lockerer Zusammenschluss von Menschen, die sich als kirchentreu bezeichnen. Während im Zentralkomitee der deutschen Katholiken Delegierte aus Bistümern und Verbänden mitwirken, kann das Forum keine vergleichbare Repräsentativität beanspruchen.
„Kirche soll an der Lehre festhalten“
Das Forum Deutscher Katholiken verlange, „dass die Kirche an ihrer Lehre festhält“, so Forumssprecher Gindert. Er verwies auf eine Allensbach-Umfrage, wonach sich nur noch 23 Prozent der Katholiken als „gläubig“ bezeichneten. Daher könne es schwierig werden, kirchliche Dienste mit Personen zu besetzen, die sich mit der Lehre der Kirche identifizieren: „In diesem Fall muss die Kirche, wenn sie sich nicht selber aufgeben will, ihre Apparate und Institutionen verkleinern.“
Reformvorschläge einer Arbeitsgruppe für das katholische Dienstrecht werden im Sommer oder Herbst erwartet. Wie bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz deutlich wurde, soll es weniger Vorschriften für die persönliche Lebensführung katholischer Mitarbeitender geben. Das hatte auch die Vollversammlung des Synodalen Wegs gefordert. Erste Stimmen – so vom Kolpingwerk – stellen das gesonderte kirchliche Arbeitsrecht insgesamt infrage.
Loyalitätspflicht für Mitarbeitende
Bisher sieht die „Kirchliche Grundordnung“ vor, dass der Familienstand und die öffentlich bekannte sexuelle Orientierung als entscheidend für die Loyalität kirchlicher Angestellter gewertet werden können. In der Praxis konnte etwa ein Dienstverhältnis gekündigt werden, wenn jemand eine homosexuelle Partnerschaft einging.
Dagegen hatte es immer wieder Proteste gegeben. Zuletzt hatten sich im Zug der Aktion #OutInChurch bundesweit katholische Mitarbeitende dazu bekannt, nicht heterosexuell veranlagt zu sein.