Finanzverwaltung sieht Haushalt dennoch solide aufgestellt

Bistum Münster rechnet mit deutlich früherer Halbierung der Einnahmen

  • Trotz Krisen: Aufgrund des soliden Wirtschaftens in der Vergangenheit bleibt das Bistum Münster auch zukünftig finanziell sicher aufgestellt.
  • Das teilte die Finanzverwaltung beim Treffen mit dem Kirchensteuer- und dem Diözesanrat mit.
  • Gleichwohl sei mit weiteren Einsparungen zu rechnen.

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Corona, der Krieg in der Ukraine, eine hohe Inflation, der Klimawandel: Die weltweiten Krisen erschüttern auch die Wirtschafts- und Finanzsysteme. Wie wirkt sich dies auch auf die Finanzsituation der katholischen Kirche im Bistum Münster aus?

Über finanziellen Konsequenzen informierten die Finanzchefs des Bistums, Ulrich Hörsting, Finanzdirektor, und Markus Isfort, Leiter der Gruppe Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat den Kirchensteuerrat und den Diözesanrat im Bistum Münster. Beide Gremien kamen zu einer gemeinsamen Sitzung in Münster zusammen.

Hörsting und Isfort machten deutlich, dass das Bistum Münster finanziell sehr solide aufgestellt sei. Das konservative Witschaften in der Vergangenheit zahle sich nun aus: „Wir werden auch in den kommenden Jahren handlungsfähig bleiben und durchaus finanzielle Gestaltungsspielräume haben“, sagte Finanzdirektor Hörsting.

Wichtige Botschaft für die Mitarbeitenden

Markus Isfort (links) und Ulrich Hörsting.
Sie informierten über die finanzielle Situation des Bistums Münster: Markus Isfort (links) und Ulrich Hörsting. | Foto: Ann-Christin Ladermann (pbm)

Das sei insbesondere für die hauptberuflichen Mitarbeitenden eine wichtige Botschaft. „Rund zwei Drittel unserer Aufwendungen sind unmittelbar oder aufgrund von Zuweisungen an die Pfarreien und Andere Personalkosten. Einsparungen und Reduzierungen beim Personal werden in den kommenden Jahren unvermeidlich. Dabei gehen wir aber so sozial verträglich wie möglich vor. Dennoch wird die katholische Kirche im Bistum Münster auch mittelfristig für viele Menschen ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber bleiben“, unterstrich Hörsting.

Markus Isfort erläuterte, dass die Zahlen der Kirchenaustritte im Bistum Münster in den vergangenen Jahren sehr viel höher gelegen hätten, als das vor wenigen Jahren als Basis für Finanzprognosen vorhergesehen worden sei. Dennoch seien die Kirchensteuereinnahmen im gleichen Zeitraum gestiegen. „Das ist darauf zurückzuführen, dass die gute Konjunktur die Verluste bei den Kirchensteuern durch Austritte überlagert hat und die Zahl der Kirchensteuerzahler gestiegen ist, weil bis in die jüngere Vergangenheit die Kinder der geburtenstarken Jahrgänge in die Erwerbstätigkeit einsteigen“, sagte Isfort.

Die Höhe der Kirchensteuer werde durch diejenigen Faktoren beeinflusst, die auch die Höhe des staatlichen Steueraufkommens bestimmen. Isfort nannte beispielhaft eine schwankende Konjunktur, Veränderungen des Steuerrechts oder Lohnsteigerungen durch Tarifabschlüsse. Aufgrund der vielen Einflussfaktoren sei es nicht möglich, genau zu beziffern, in welcher Höhe Verluste bei der Kirchensteuer liegen.

Erhebliche Rückgänge bei Kirchensteuer

Fest stehe jedoch, dass das Bistum in den kommenden Jahren mit erheblichen Rückgängen bei den Einnahmen aus der Kirchensteuer rechnen müsse. Es sei zu befürchten, dass die prognostizierte Halbierung des Kirchensteueraufkommens bis zum Jahr 2060 aufgrund der hohen Austrittszahlen deutlich früher eintreten werde. Als erste Maßnahme sollen daher bis zum Jahr 2025 rund 33 Millionen Euro im Vergleich zu den Aufwendungen des Jahres 2020 eingespart werden.

„In den Jahren danach werden wir die Sparanstrengungen weiter verstärken müssen“, sagte Hörsting. Dabei sei es wichtig, auch strategische Überlegungen im Blick auf die Zukunft der katholischen Kirche im Bistum Münster anzustellen, anstatt nur Spar- und Strukturfragen zu diskutieren.

Finanzprognose ist schwierig

Mittelfristige solide Finanzprognosen aufzustellen sei schwierig, darin waren sich Ulrich Hörsting und Markus Isfort auf der Sitzung von Kirchensteuerrat und Diözesanrat einig. Als grobe Orientierung könnten am ehesten die Steuerschätzungen des Bundes dienen. Diese gehen weiterhin von steigenden Einnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer aus. Auf der anderen Seite werde aber die Summe der Aufwendungen vermutlich deutlich stärker ansteigen. Deshalb müssten – wenn keine Sparmaßnahmen ergriffen würden – in den kommenden Jahren regelmäßig Millionenbeträge aus der Ausgleichsrücklage des Bistums entnommen werden, um den Haushalt auszugleichen.

Starke Rücklage

Das Volumen dieser Ausgleichsrücklage lag Ende vergangenen Jahres bei rund 97 Millionen Euro. „Das klingt nach sehr viel. Es ist aber – das kann jeder selbst nachrechnen – relativ schnell aufgebraucht, wenn wir so weiter machen würden wie bisher. Aus dieser Rücklage können wir die Haushaltsdefizite – wenn alles in etwa wie prognostiziert läuft – zwar für die kommenden Jahre ausgleichen, aber das ist keine dauerhafte Lösung. Vielmehr müssen wir auf der Aufwandsseite zu nachhaltigen und dauerhaften Einsparungen kommen“, sagte Hörsting. Sie wiesen auch darauf hin, dass der gesamte Bistumshaushalt im Internet veröffentlicht werde, so dass alle Einnahmen und Aufwendungen für jedermann sichtbar seien.

Bistumshaushalt
Der Haushalt des Bistums Münster wird nach dem Haushaltsplan 2023 im kommenden Jahr ein Volumen von über 740 Millionen Euro haben. Das Bistum rechnet dabei mit Kirchensteuereinnahmen von rund 490 Millionen Euro und einem Fehlbedarf von rund drei Millionen Euro. Dieser soll der Ausgleichsrücklage entnommen werden. Wenn die Ausgleichsrücklage aufgebraucht sei, gelte der Haushaltsplan als unausgeglichen. Das Bistum müsse in dem Fall zum Zweck des Haushaltsausgleichs auf Mittel aus der Allgemeinen Rücklage zurückgreifen. Eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren dürfe allerdings jeweils nicht mehr als fünf Prozentpunkte betragen. Zu unterscheiden von der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage seien die Pensionsrückstellungen. Diese seien für laufende Haushaltsgeschäfte nicht verfügbar, sondern würden für die Pensionszahlungen der Priester und beamtenähnlich angestellten Mitarbeitenden benötigt.

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