Philipp Soggeberg von der FSD im Bistum Münster zum Gesetzentwurf

Freiwilligendienst in Teilzeit – welche Folgen hat der Regierungs-Plan?

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Freiwilligendienste sollen einfacher in Teilzeit geleistet werden können, zudem kann das Taschengeld steigen. Das sieht das Freiwilligen-Teilzeitgesetz vor, das das Bundeskabinett auf den Weg brachte. Die Pläne bewertet Philipp Soggeberg. Er ist Geschäftsführer der Gesellschaft „Freiwillige Soziale Dienste im Bistum Münster“. Sie begleitet im nordrhein-westfälischen Bistumsteil die knapp 900 Freiwilligen in katholischen Einrichtungen.

Herr Soggeberg, was halten Sie vom Gesetzentwurf der Bundesregierung?

Wir begrüßen die Flexibilisierung der Freiwilligendienste, die wir schon lange gefordert haben. Es leisten bisher nur wenige Menschen ihren Dienst in Teilzeit, da es dafür sehr enge Grenzen gibt. Aber es gab immer mal wieder Anfragen. Übrigens auch von Einrichtungen, zum Beispiel von Offenen Türen in der Jugendarbeit. Die sagen: „Eine Freiwilligendienststelle in Vollzeit ist für uns zu viel, aber eine Teilzeitkraft könnten wir gut beschäftigen.“ Wir freuen uns auch, dass der Entwurf Mobilitätszuschläge für die Freiwilligen ermöglicht. Bisher gab es Geld für Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld. Künftig könnten auch Tickets für den öffentlichen Nahverkehr bezuschusst werden.

Aber?

Die Regierung macht die Verbesserungen zwar möglich, aber zahlt sie nicht. Es soll zu keiner „Haushaltsmehrbelastung“ kommen, heißt es. Also zahlen die Dienststellen. Das betrifft sowohl Zuschläge als auch das erhöhte Taschengeld.

Die Obergrenze für Letzteres steigt von 438 Euro auf 584 Euro monatlich. Können die Dienststellen das leisten?

Bisher haben wir mit den katholischen Einrichtungen im NRW-Teil des Bistums Münster vereinbart, dass sie den Freiwilligen den Höchstbetrag zahlen. Aber die Dienststellen werden wohl nicht von jetzt auf gleich 150 Euro mehr pro Monat zahlen können. Wobei es sicher viele Einrichtungen gibt, die den Höchstbetrag geben wollen. Mal sehen, wie sich das entwickelt. Das Problem ist: Wenn nicht alle dasselbe Taschengeld zahlen, entsteht Konkurrenz zwischen den Einrichtungen. Und das, während der Bund das Budget für Freiwilligendienste kürzt und deshalb ohnehin weniger Stellen besetzt werden können.

Das knappere Budget bleibt also?

Aller Voraussicht nach ja, der Haushalt geht Ende November durch den Bundestag. Mag sein, dass die Politik mit Blick auf das Teilzeit-Gesetz sagt: „Wir tun doch was.“ Darauf darf sich die Bundesregierung aber nicht ausruhen. Auf die Haushaltskürzungen um ein Viertel hat das keine Auswirkungen.

Das geplante Freiwilligen-Teilzeitgesetz
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Menschen den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr künftig ohne Angabe von Gründen auch in Teilzeit leisten können. Bisher müssen Interessierte dafür persönliche, familiäre oder gesundheitliche Gründe geltend machen. Im Bundesfreiwilligendienst für Menschen über 27 Jahre ist das schon heute nicht erforderlich. Der Dienst muss mit mehr als 20 Wochenstunden absolviert werden, die Einsatzstellen müssen einverstanden sein. (epd)

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