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Freiwilligendienste sollen einfacher in Teilzeit geleistet werden können, zudem kann das Taschengeld steigen. Das sieht das Freiwilligen-Teilzeitgesetz vor, das das Bundeskabinett auf den Weg brachte. Die Pläne bewertet Philipp Soggeberg. Er ist Geschäftsführer der Gesellschaft „Freiwillige Soziale Dienste im Bistum Münster“. Sie begleitet im nordrhein-westfälischen Bistumsteil die knapp 900 Freiwilligen in katholischen Einrichtungen.
Herr Soggeberg, was halten Sie vom Gesetzentwurf der Bundesregierung?
Wir begrüßen die Flexibilisierung der Freiwilligendienste, die wir schon lange gefordert haben. Es leisten bisher nur wenige Menschen ihren Dienst in Teilzeit, da es dafür sehr enge Grenzen gibt. Aber es gab immer mal wieder Anfragen. Übrigens auch von Einrichtungen, zum Beispiel von Offenen Türen in der Jugendarbeit. Die sagen: „Eine Freiwilligendienststelle in Vollzeit ist für uns zu viel, aber eine Teilzeitkraft könnten wir gut beschäftigen.“ Wir freuen uns auch, dass der Entwurf Mobilitätszuschläge für die Freiwilligen ermöglicht. Bisher gab es Geld für Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld. Künftig könnten auch Tickets für den öffentlichen Nahverkehr bezuschusst werden.
Aber?
Die Regierung macht die Verbesserungen zwar möglich, aber zahlt sie nicht. Es soll zu keiner „Haushaltsmehrbelastung“ kommen, heißt es. Also zahlen die Dienststellen. Das betrifft sowohl Zuschläge als auch das erhöhte Taschengeld.
Die Obergrenze für Letzteres steigt von 438 Euro auf 584 Euro monatlich. Können die Dienststellen das leisten?