Erzbistum lehnt Vorhaben von Westphal-Spilker-Wastl ab

Kölner Gutachten: Kanzlei bietet eigenverantwortliche Veröffentlichung an

  • Die Münchner Anwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl (WSW) mahnt eine umgehende Veröffentlichung ihres vom Erzbistum Köln unter Verschluss gehaltenen Gutachtens zur Missbrauchs-Aufklärung an.
  • WSW bietet dazu an, das Gutachten in Eigenverantwortung auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen. Das Erzbistum lehnt das ab.
  • Zugleich beklagt die Kanzlei, bislang keine Gelegenheit erhalten zu haben, zu den Vorwürfen gegen ihr Gutachten öffentlich Stellung zu nehmen.

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Die Münchner Anwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl (WSW) mahnt eine umgehende Veröffentlichung ihres vom Erzbistum Köln weiterhin unter Verschluss gehaltenen Gutachtens zur Missbrauchs-Aufklärung an. Die Kanzlei bietet an, es selber auf ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen und dafür "die alleinige und volle Verantwortung" zu übernehmen. Damit bestünden keinerlei Haftungsrisiken für die Erzdiözese, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei, die "Kirche-und-Leben.de" vorliegt. Das Erzbistum Köln lehnt den neuen Vorschlag ab.

Es hatte die Münchner Juristen im Dezember 2018 damit beauftragt, eine umfassende Aufarbeitung der persönlichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Missbrauch durch Geistliche in der Erzdiözese Köln zu leisten. Die Ergebnisse sollten ursprünglich am 12. März 2020 vorgestellt werden. Die Präsentation wurde jedoch vom Erzbistum Köln kurzfristig abgesagt, weil die geplante Benennung von Fehlverhalten ehemaliger oder aktiver Entscheidungsträger noch rechtlich abzusichern sei. Die Entscheidung rief heftige Kritik hervor.

 

WSW: Keine Möglichkeit zur Stellungnahme

 

Im Oktober 2020 entzog die Erzdiözese der Kanzlei den Auftrag und veröffentlichte die Ergebnisse seitdem nicht. Vielmehr gab sie ein neues Gutachten bei den Strafrechtlern Matthias Jahn und Björn Gercke in Auftrag, das am 18. März 2021 vorgestellt werden soll. Beide Juristen warfen WSW im Oktober 2020 in ihrer Expertise unter anderem vor, das Münchner Gutachten sei nicht gerichtsfest. Zudem fänden sich darin "vermeintliche Schuldzuweisungen mit starken Worten, ohne Belege zu bringen".

WSW wirft nun den Verantwortlichen des Erzbistums Köln vor, weder vor Veröffentlichung noch danach eine Möglichkeit erhalten zu haben, "die zahlreichen und methodischen Fehler des Jahn-Gutachtens" vom Oktober 2020 darzulegen. Hingegen habe Jahn seine Expertise "mehrfach im Auftrag der Leitungsebene des Erzbistums Köln öffentlich verteidigt". Bei keinem dieser Auftritt habe WSW zur Kritik an seinem eigenen Gutachten Stellung beziehen können.

 

"Grundlagenfehler" in der Jahn-Expertise

 

Zudem leide die Jahn-Expertise vom Oktober 2020 seinerseits unter "verschiedenen methodischen Grundlagenfehlern", beklagt WSW. So werde etwa der erteilte Auftrag "selektiv und unvollständig dargestellt". Das Erzbistum Köln habe zwischenzeitlich bestätigt, "dass unser Auftrag tatsächlich nicht auf eine bloße Rechtsmäßigkeitskontrolle beschränkt war, sondern darüber hinaus von uns gerade auch die Bewertung der Angemessenheit des Verhaltens hochrangiger Bistumsverantwortlicher unter Namensnennung gefordert war". 

Zudem lasse das Jahn-Gutachten die besonderen Anforderungen an ein Gutachten mit Blick auf den Opferschutz unberücksichtigt.

 

WSW: Jeder soll sich ein Bild machen können

 

Darüber hinaus offenbare das Jahn-Gutachten "erhebliche Mängel mit Blickrichtung auf die Darstellung der kirchenrechtlichen Anforderungen", was unter anderem der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller bestätigt habe. WSW beklagt, trotzdem werde das Jahn-Gutachten "als maßgebliches Argument für die Nichtveröffentlichung unseres Gutachtens in der öffentlichen Diskussion eingesetzt".

Aus diesen Gründen hält WSW die Veröffentlichung ihres eigenen Gutachtens für "zwingend geboten": "Nur dann kann sich jeder Interessierte ein eigenes und objektives Bild über unsere Arbeitsweise, unsere tatsächlichen Feststellungen sowie insbesondere auch unsere Bewertungen und Empfehlungen machen."

 

Erzbistum lehnt WSW-Vorschlag ab

 

Das Erzbistum Köln lehnt auch eine Veröffentlichung auf der WSW-Internetseite strikt ab. Das Gutachten über mögliches Fehlverhalten von Bistumsverantwortlichen beim Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt habe handwerkliche methodische Mängel und sei rechtswidrig, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur. Daher könne das Erzbistum einer Veröffentlichung nicht zustimmen.

Update 17 Uhr: Reaktion Erzbistum Köln (jjo./KNA)

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