Land finanziert für zwei Jahre eine halbe Juristenstelle

Nordrhein-Westfalen unterstützt Verein von Peter Kossen

  • Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert für zwei Jahre eine halbe Juristenstelle für den gemeinnützigen Verein „Aktion Würde und Gerechtigkeit“ des katholischen Theologen Peter Kossen.
  • Kossen freut sich: „Die Sklaventreiber und Abzocker der Arbeitsmigranten in der Region und darüber hinaus können sich warm anziehen. Bisher galt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist vorbei!“
  • Die kostenlose Beratung des Vereins befasst sich den Angaben zufolge mit Problemen wie vorenthaltenem Lohn, nicht gewährtem Urlaub oder Kündigung im Krankheitsfall.

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Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt ab sofort die Arbeit des gemeinnützigen Vereins „Aktion Würde und Gerechtigkeit“ des katholischen Theologen Peter Kossen. Das Arbeitsministerium werde für zwei Jahre eine halbe Juristenstelle finanzieren, teilte der Verein am Mittwoch an seinem Sitz in Lengerich mit. Der Verein berät Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus Ost- und Südosteuropa, die etwa in der Fleischindustrie, der Logistik oder der Gebäudereinigung häufig ausgebeutet werden.

Der Vereinsvorsitzende Kossen äußerte sich erfreut über die Unterstützung: „Die Sklaventreiber und Abzocker der Arbeitsmigranten in der Region und darüber hinaus können sich warm anziehen. Bisher galt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist vorbei!“ Der Verein „Aktion Würde und Gerechtigkeit“ wurde Anfang 2019 gegründet und hat weit mehr als 200 Mitglieder aus verschiedenen Regionen.

 

Was macht der Verein „Aktion Würde und Gerechtigkeit“?

 

Kossen prangert seit Jahren die menschenunwürdigen Bedingungen von Arbeitsmigranten an. Der Lengericher Gemeindepfarrer kritisiert immer wieder den Missbrauch von Werkvertrags- und Leiharbeit zum Zweck von Lohn- und Sozialdumping und spricht unverblümt von Sklaverei und Menschenhandel. Im Juli bekam er dafür den nordrhein-westfälischen Verdienstorden.

Die kostenlose Beratung des Vereins befasst sich den Angaben zufolge mit Problemen wie vorenthaltenem Lohn, nicht gewährtem Urlaub oder Kündigung im Krankheitsfall. Es gehe aber auch um Mietwucher, Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen oder Höchstarbeitszeiten. Die Betroffenen werden, wenn nötig, bis vor Gericht begleitet und vertreten. Der Verein habe bereits einen erfahrenen Arbeitsrechtler gefunden, der die vom Ministerium geförderte Stelle antreten werde.

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