Sozialpfarrer aus Lengerich sieht trotzdem noch Handlungsbedarf

Schärfere Regeln für Fleischindustrie – Pfarrer Kossen: „Durchbruch“

  • Sozialpfarrer Peter Kossen begrüßt die Einigung auf schärfere Regeln in der Fleischindustrie.
  • Auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ sprach er von einem „Durchbruch“.
  • Es gebe aber weiter Handlungsbedarf bei der Unterbringung der Arbeiter und bei Kontrollen.

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Der katholische Sozialpfarrer Peter Kossen aus Lengerich begrüßt die Einigung von Union und SPD auf schärfere Regeln in der Fleischindustrie. Auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ sagte Kossen: „Ich bin sehr froh und glaube, dass das ein Durchbruch ist.“ Es gebe aber weiter Handlungsbedarf.

Die Koalitionsparteien der Bundesregierung hatten sich zuvor geeinigt, Werkverträge und Leiharbeit bei der Schlachtung und Zerlegung in Schlachthöfen zu verbieten. Bei der Fleischverarbeitung soll es befristete, tariflich geregelte Ausnahmen für Leiharbeit geben.

Das Gesetz soll Anfang 2021 in Kraft treten und Strukturen unterbinden, die es Unternehmen ermöglichen, die Verantwortung für ausbeuterische Arbeitsbedingungen und unwürdige Unterbringung ausländischer Arbeiter auf Subunternehmen abzuschieben. „Die Auslagerung von Tätigkeiten in Sub-Sub-Subunternehmen hat zu einem System der organisierten Verantwortungslosigkeit geführt“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

 

Wann Leiharbeit ausnahmsweise erlaubt ist

 

Noch am 16. November hatte Pfarrer Kossen, der sich seit Jahren für die Rechte von Werkvertrags- und Leiharbeitern einsetzt, vor der CDU-Zentrale in Berlin demonstriert, um „nochmal Druck zu machen“, wie er „Kirche-und-Leben.de“ sagte.

Laut Einigung können Unternehmen pro Jahr vier Monate lang Zeitarbeiter beschäftigen, um Auftragsspitzen etwa in der Grillsaison abzudecken. Dafür muss es Tarifverträge geben. Leiharbeiter erhalten die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft. Nach Ablauf von drei Jahren ist Leiharbeit dann auch in der industriellen Fleischverarbeitung verboten.

 

Was weiter zu tun bleibt

 

Handlungsbedarf trotz der Einigung sieht Kossen bei den Kontrollen. Das Gesetz sehe eine Kontrollquote von jährlich fünf Prozent vor: „Damit wird ein Unternehmen rechnerisch alle 20 Jahre kontrolliert“, folgert er. Das sei viel zu selten.

„Zudem muss etwas beim sozialen Wohnungsbau passieren“, mahnt der Pfarrer. Wenn Werkvertrags- und Leiharbeitsfirmen aus der Fleischbranche verschwinden, müssten sie ihre Beschäftigten nicht mehr beherbergen: „Die Menschen werden buchstäblich auf die Straße gesetzt.“ Das Problem ihrer Unterbringung könne nicht allein der Markt lösen.

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