Theologe reagiert auf Kardinal Kasper

Söding zu Synodalem Weg: Rechte des Bischofs bleiben unangetastet

Anzeige

Durch den Synodalen Weg würden die Rechte eines Bischofs nicht beschränkt. Das stellte ZdK-Vizepräsident Thomas Söding aus Münster nun klar. Die Position des Bischofs würde eher gestärkt durch synodale Strukturen.

Die Debatte um das Reformprojekt „Synodaler Weg“ und am Synodalen Rat in der deutschen katholischen Kirche hält an. Der Theologe und Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Söding, schreibt im Portal „communio.de“, die Rechte des Bischofs blieben durch dieses Zukunftsprojekt gewahrt; es stehe ganz in der Spur des päpstlichen Reformvorhabens.

Söding antwortete damit auf ein „communio“-Interview mit Kardinal Walter Kasper. Der frühere Vatikan-Präfekt und Bischof hatte darin seine Kritik erneuert, dass das geplante Beratungsgremium letztlich einen Eingriff in die sakramentale Struktur der Kirche darstelle und die Leitungsvollmacht des Bischofs begrenzen oder gar aushebeln könnte.

Söding: Kirche hat Verfassungsproblem erkannt

Söding schreibt, zunächst werde derzeit eine Satzung für eine Synodalversammlung entwickelt, um „gemeinsame Verantwortung für grundlegende Fragen des Haushaltes, der pastoralen Planung und personeller Entscheidungen“ zu übernehmen. In Lateinamerika sei dies bereits umgesetzt, „mit päpstlichem Segen“. In Europa biete Deutschland mit seinem Synodalen Weg nun „die besten Voraussetzungen, eine Form nachhaltiger Synodalität zu entwickeln, die für die Zukunft der Kirche entscheidend ist“, so Söding weiter. Er zeigte sich überzeugt: „Rom wird dafür gewonnen werden, wenn die Karten offen auf dem Tisch liegen.“

Zugleich verwahrte sich der Bibelwissenschaftler gegen anderslautende „Verdächtigungen und Diffamierungen, von denen auch die katholische Kommunikationsblase voll“ sei. An verschiedenen Orten der Welt gebe es aktuell ähnliche synodale Prozesse, die zeigten, „dass die katholische Kirche ihr Verfassungsproblem erkannt hat und lösen will“.

Söding erinnert an synodale Strukturen in Bistümern

Die Weltsynode werde nicht zuletzt daran zu messen sein, schreibt Söding, „wie sie diese Prozesse zulässt und fördert, zusammenführt und weiterentwickelt“; und wie sie es schafft, die lokalen Modelle mit rechtlichen Leitplanken zu versehen, „die das Bischofsamt tiefer im Kirchenvolk verwurzeln“, statt beide weiter zu entfremden und das Verfassungsproblem der Kirche so weiter zu vertiefen.

Zudem ordnete Söding den geplanten Synodalen Rat auch in bereits erfolgreich erprobte beziehungsweise umgesetzte Modelle von Synodalität in den deutschen Bistümern ein. Es sei nicht zuletzt das Modell, das Kardinal Kasper noch als Bischof von Rottenburg-Stuttgart (1989-1999) selbst gefördert hatte, das nun von anderen Diözesen als vorbildhaft aufgegriffen werde. Darin entscheidet der Bischof über den Haushalt und wesentliche Struktur- und Personalfragen nicht allein, sondern gemeinsam mit dem Diözesanrat.

Beteiligung kann Bischof stützen

Probleme bei der gemeinsam getragenen Verantwortung habe es weder in diesem noch in anderen Modellen gegeben, meint Söding; und: Sie schwächten nicht die Autorität des Bischofs, sondern stärkten sie sogar. Der Theologe: „Keine einzige Entscheidung wird gegen das Votum des Bischofs getroffen werden können, aber jede kann sich auf eine breite Beteiligung stützen.“ Die Konkordate blieben unberührt, und das Kirchenrecht bleibe in Geltung.

Anzeige