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Ab Montag, 25. Januar, müssen Gottesdienstbesucher im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster durchgehend eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Die Vorgabe folgt der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Beim Besuch von Kirchen außerhalb der Gottesdienste genügt weiter eine Alltagsmaske, auch bei Pfarrbüro-Besuchen.
Ab Montag, 25. Januar, müssen Gottesdienstbesucher im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster durchgehend eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Die Vorgabe folgt der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Beim Besuch von Kirchen außerhalb der Gottesdienste genüge weiter eine Alltagsmaske, erläutert Generalvikar Klaus Winterkamp in einer E-Mail an alle Bistums-Mitarbeiter. Das gelte auch für Pfarrbüro-Besuche.
Einfachere Meldung bei Behörden
Bei Beerdigungsgottesdiensten in Kirchen oder Trauerhallen sind OP- oder FFP2-Masken vorgeschrieben. Bei Beerdigungsgottesdiensten und Beisetzungen im Freien genügen Alltagsmasken.
Erleichtert wurde der Kontakt zu den Behörden. Pfarreien müssen laut Winterkamp nicht mehr wöchentlich alle Gottesdienste angeben. Es genüge die „einmalige Information darüber, dass Gottesdienste in Präsenz gefeiert werden“.
Weitere Vorgaben unverändert
Auch kurzfristige Gottesdienste wie Beerdigungen müssen nicht mehr eigens angezeigt werden. Grund für die Lockerung ist, dass die großen Kirchen nach Regeln zum Infektionsschutz verfahren, die der Staatskanzlei NRW vorliegen.
Die weiteren Vorgaben – darunter Datenerfassung, Abstände, Verbot des Gemeindegesangs – bleiben bestehen.