Frauengemeinschaft bittet Bischof Felix Genn, „in vielen Gemeinden geübte Praxis“ zu erlauben

KFD fordert Laienpredigt im Bistum Münster

Laien sollen in der Messe predigen dürfen: Das fordert die Katholische Frauengemeinschaft (KFD) im Bistum Münster in einem Brief an Bischof Felix Genn. Zeugnis und Glaubenserfahrung von Frauen würden sonst in der Eucharistie ausgeblendet.

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Laien sollen in der Messe predigen dürfen: Das fordert die Katholische Frauengemeinschaft (KFD) im Bistum Münster in einem Brief an Bischof Felix Genn: „Wir bitten Sie, in unserem Bistum eine neue Ordnung für den Predigtdienst von Laien und damit auch von Frauen zu erlassen und die Laienpredigt in der Eucharis­tiefeier zuzulassen“, heißt es in dem Schreiben, das „Kirche+Leben“ vorliegt. Das sei ein wichtiger Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche, „den Sie möglich machen können“.

Die Predigt im Anschluss an das Evangelium innerhalb einer katholischen Messe ist nur geweihten Personen – und damit ausschließlich Männern – vorbehalten. Laien wie etwa Pastoralreferentinnen können eine „Statio“ zu Beginn der Messe halten. Diese Regelung führt jedoch nach Meinung der KFD „zu immer mehr Unverständnis bei Gemeindemitgliedern“ und füge sich nicht in den Aufbau des Gottesdienstes ein. So sei zudem keine Auslegung der erst anschließend verkündeten Schrifttexte möglich, die Regelung zudem offiziell nur in Ausnahmen erlaubt.

 

Zeugnis von Frauen wird ausgeblendet

 

Wenn indes Menschen mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen predigten, wäre dies eine Bereicherung für den Glauben, heißt es. Der Ausschluss von Laien vom Predigtdienst verkürze das Glaubenszeugnis der Kirche, beklagt der KFD-Diözesanverband: „Das Zeugnis von Frauen und die Bedeutung des Evangeliums in weiblichen Lebenszusammenhängen wird in der Eucharistie ausgeblendet.“

Beatrix Bottermann vom KFD-Vorstand und Ute Albrecht als Geistliche Leiterin bitten Bischof Genn in dem Offenen Brief, die „in vielen Gemeinden lang geübte und größtenteils geschätzte Praxis aus der Grauzone des Unerlaubten zu holen.“

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