Pauschale ist einkommensteuer- und kirchensteuerpflichtig

Kirchen wollen Steuereinnahmen aus Energiepreispauschale spenden

  • Die beiden großen Kirchen wollen keine Profite aus der Energiepreispauschale ziehen.
  • Die daraus resultierende Kirchensteuer soll den von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen zugutekommen, teilen die Kirchen mit.
  • Die Energiepreispauschale ist sozialabgabenfrei, aber einkommensteuer- und damit kirchensteuerpflichtig.

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Die beiden großen Kirchen wollen keine Profite aus der Energiepreispauschale ziehen. Die daraus resultierende Kirchensteuer soll den von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen zugutekommen, teilen die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland mit. Eine entsprechende Empfehlung sei an die Gremien gegangen, die in den Bistümern und Landeskirchen für die Verwendung des Kirchensteueraufkommens zuständig sind.

"Der evangelischen und der katholischen Kirche ist es ein Anliegen, die im Zuge der Energiepreispauschale zusätzlich entstehende Einnahme aus der Kirchensteuer zur Unterstützung der von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen zu verwenden", heißt es. Das solle unbürokratisch geschehen. Die Mittel sollten über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen.

Was ist die Energiepreispauschale?

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht unter anderem eine "Energiepreispauschale" von 300 Euro vor. Sie soll jenen Menschen helfen, die durch die Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 über die Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

Die Pauschale ist zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig. Da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, führt dies dazu, dass bei Kirchenmitgliedern auch mehr Kirchensteuer anfällt.

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