Anzeige
Eine Maskenpflicht im Gottesdienst gilt in Nordrhein-Westfalen ab sofort in Gottesdiensten in besonders vom Corona-Virus betroffenen Gebieten – auch am Sitzplatz und während des gesamten Gottesdienstes. Das geht aus einer E-Mail von Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp an alle Bistums-Mitarbeiter hervor. Die Vorschrift betrifft nicht nur Risikogebiete (50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen), sondern bereits Gebiete mit 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
Weil der Inzidenzwert pro Kreis und kreisfreier Großstadt erhoben wird, betreffe die Maskenpflicht den ganzen Kreis, betont Winterkamp. Sie gelte auch, wenn eine Pfarrei nicht in einem „Corona-Hotspot“ liege. Entscheidend sei die Zahl für den Gesamtkreis.
Verschärfung gilt nur für die Zeit hoher Inzidenzzahlen
Ausgenommen von der Maskenpflicht im Gottesdienst sind laut Generalvikar Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger.
Die Verschärfungen gelten nach Winterkamps Worten nur, solange „die Inzidenz in den Kommunen und Kreisen die Zahl 35 pro 100.000 Einwohner überschreitet“ oder solange eine entsprechende Allgemeinverfügung der Kommune bestehe. Danach gelten weiter die seit Mai angewandten Regeln.
Keine neuen Grenzen für Teilnehmerzahlen und Gesang
Die Höchstzahlen für private Feiern von 50 oder 25 Teilnehmern gelten für Gottesdienste nicht. Es bleibt bei den im Mai ermittelten Kapazitäten der Kirchenräume mit den Abständen von 1,50 Meter.
Gemeindegesang ist Winterkamp zufolge weiterhin nicht eingeschränkt oder verboten. Allerdings muss in Pfarreien mit hohem Inzidenzwert mit Maske gesungen werden.
Beerdigungen ab sofort überall mit Maske
In sämtlichen Pfarreien im NRW-Teil des Bistums – auch ohne hohe Corona-Werte – gilt bei Beerdigungen ab sofort die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Beisetzungen seien aber „auch ab der Gefährdungsstufe II (Inzidenz ab 50) mit über 100 Personen möglich“, schreibt der Generalvikar.