Bischöfe, Verbände und Politiker begrüßen Kampagne

Queer-katholische Initiative „OutInChurch“ erhält viel Zustimmung

  • Die Queer-Initiative „OutInChurch“ hat viel Zustimmung erhalten.
  • Die Bischöfe Dieser und Heße, sowie katholische Verbände begrüßten die Kampagne.
  • ARD zeigt um 20.30 Uhr die Doku „Wie Gott uns schuf“.

Anzeige

Viel Zuspruch gibt es für die Initiative #OutInChurch, mit der 125 katholische queere Menschen an die Öffentlichkeit gegangen sind. Sie fordern in einem am Montag veröffentlichten Manifest unter anderem eine Überarbeitung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Mitarbeitende in katholischen Einrichtungen. Bislang können Beschäftigte, die eine homosexuelle Beziehung eingehen, ihren Job verlieren. Auch müsse die Kirche „diffamierende und nicht zeitgemäße Aussagen“ zu Sexualität und Geschlechtlichkeit revidieren. Die ARD sendet dazu am Montag um 20.30 Uhr die TV-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“.

Der Begriff „queer“ ist ein Oberbegriff für Menschen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht heterosexuellen Vorstellungen entspricht. Er umfasst damit zum Beispiel homosexuelle oder intergeschlechtliche Personen.

Bischöfe Dieser und Heße begrüßen #OutInChurch

ARD-Dokumentation „Wie Gott uns schuf“
Begleitend zu der Aktion „OutInChurch“ sendet „Das Erste“ am 24. Januar um 20:30 Uhr die Dokumentation „Wie Gott uns schuf“. Sie ist zudem bereits in der ARD-Mediathek abrufbar.

Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz begrüßte der Aachener Bischof Helmut Dieser die Initiative. Sie sei ein Zeichen dafür, dass man daran arbeite, dass ein Klima der Angstfreiheit in der Kirche herrschen und entstehen müsse. „Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert oder abgewertet oder kriminalisiert werden“, sagte er am Rande der Sitzung des Ständigen Rats in Würzburg.

Auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße äußerte sich anerkennend. „Ich habe Respekt vor den Menschen, die sich in dieser Aktion zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen“, sagte er: „Eine Kirche, in der man sich wegen seiner sexuellen Orientierung verstecken muss, kann nach meinem Dafürhalten nicht im Sinne Jesu sein.“

Katholische Verbände erklären Solidarität

Rund 30 katholische Verbände und Organisationen erklärten ihre Solidarität. „Es darf nicht länger hingenommen werden, dass Menschen in kirchlichen Kontexten aus Angst gegenüber Kirchenvertreter*innen ein Schattendasein führen müssen, wenn sie nicht dem von der Kirche normierten Geschlechterbild entsprechen“, heißt es in einer Stellungnahme, die unter anderem das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), die Katholische Frauengemeinschaft (KFD), der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) unterzeichnet haben.

Die kirchliche Reforminitiative Maria 2.0 nannte es einen „Skandal“, dass „man im Jahr 2022 in Deutschland Mut braucht, um sich zum Queersein zu bekennen“. Das Kolpingwerk forderte konkrete Konsequenzen: „Eine Situation der Diskriminierung, in der Menschen in Angst leben müssen, bedeutet eine vollkommene Abkehr von dem seelsorglichen Kernanliegen der katholischen Kirche.“

Queer-Beauftragter Lehmann äußert Kritik

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, kritisierte, dass queere Menschen immer noch in allen Lebensbereichen auf Ablehnung und Diskriminierung stießen: „Auch die römisch-katholische Kirche ist bislang kein Ort, an dem queere Menschen selbstverständlich zu ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität stehen können.“ Die Initiative sei ein „ebenso wegweisendes wie hoffnungsvolles Signal“.

Die Berliner Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) schrieb auf Twitter, sie habe „großen Respekt vor dem Mut der Menschen“: „Als Katholikin erwarte ich von meiner Kirche, dass das keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat.“

Justizminister Buschmann fordert Konsequenzen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seinerseits gesetzgeberische Konsequenzen gefordert. Niemand dürfe wegen seiner oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden, erklärte Buschmann am Montag in Berlin. „Bei allem Respekt vor dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht insbesondere im verkündungsnahen Bereich – dem muss auch die Kirche als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland Rechnung tragen“, ergänzte er.

Buschmann verwies auf die Forderung im Koalitionsvertrag, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen. Die Realität zeige „sehr deutlich, wie wichtig es ist, den Schutz der sexuellen Orientierung und Identität sichtbarer zu machen und mehr Sensibilität für dieses Thema zu schaffen“, sagte Buschmann. 

Der Artikel 3 im Grundgesetz verbietet die Diskriminierung etwa wegen des Geschlechts, der Herkunft oder Religion. In der vergangenen Wahlperiode scheiterte der Versuch, den Begriff „Rasse“ aus diesem Artikel zu streichen. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP strebt dazu in dieser Wahlperiode einen neuen Versuch an und will in diesem Zug das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ergänzen.

Anzeige