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Das kirchliche Arbeitsrecht könnte noch 2022 reformiert werden. Das erklärte Arbeitsrechtler Hermann Reichold. Auch die Initiative „OutInChurch“ fordert eine Reform des Arbeitsrechts.
Die Vorlage eines reformierten kirchlichen Arbeitsrechts ist nach Worten des Arbeitsrechtlers Hermann Reichold noch für dieses Jahr geplant. Die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts könne „in dieser Form keinen Bestand haben“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Deutsche Bischofskonferenz habe diese Zeitangabe auf Anfrage nicht bestätigt, so die Zeitung weiter.
Weltliche Gerichte würden mittlerweile „immer kritischer“, kirchliche Arbeitgeber würden künftig vermutlich eine wachsende Zahl von Prozessen verlieren, ergänzte der Arbeitsrechtler. „Die bisherige Verurteilung von Homosexualität wird aller Voraussicht nach bei der Reform des Arbeitsrechts wegfallen. Man wird dann wahrscheinlich einfach darüber hinweggehen“, fügte Reichold hinzu, der den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bei dieser Reform berät.
„OutInChurch“ fordert Änderung des Arbeitsrechts
Reichold äußerte sich aus Anlass der Initiative „#OutInChurch“. In deren Rahmen sowie in einer Fernsehdokumentation hatten sich 125 Menschen aus der katholischen Kirche als nicht heterosexuell geoutet. Viele von ihnen sind hauptamtlich in der Kirche tätig und zugleich Teil der queeren Community.
Die Initiative fordert unter anderem, das kirchliche Arbeitsrecht so zu ändern, „dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität“ nicht zur Kündigung führt. Die Dokumentation war am Montagabend in der ARD zu sehen und ist in der Mediathek abrufbar.