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Im Konflikt um die Versetzung des Münsteraner Pfarrers Thomas Laufmöller meldet sich das Bistum Münster mit einer Erklärung zu Wort. Damit sollen laut Bischöflicher Pressestelle "falsche Behauptungen" richtig gestellt und Hauptamtliche und Mitglieder des Pfarreirats von St. Liudger "vor weiteren Angriffen" geschützt werden. Hintergrund sind Proteste einer Gruppe namens "St. Stephanus 2.0" (bislang "Nicht mit uns"), die sich seit mehreren Monaten auch mit Demonstrationen gegen die Versetzung Laufmöllers wehrt.
Der Geistliche war nach 17 Jahren zum 19. März von seinen Aufgaben entpflichtet und zu 30 Prozent in die Pfarrei St. Nikolaus Münster versetzt worden. Mit 70 Prozent bleibt er Schulseelsorger an der Friedensschule in Münster. "St. Stephanus 2.0" wirft dem Bistum Machtmissbrauch und fehlende Transparenz bei Personalentscheidungen vor.
Bistum: Gespräche seit 2008
In seiner Erklärung weist das Bistum Behauptungen der Gruppe als unwahr zurück, Laufmöller sei "weggejagt" und die Gemeinde davon "unvorbereitet" getroffen worden. Mit dem Priester seien seit 2008 regelmäßig Gespräche über einen Wechsel geführt worden. So seien ihm "mehrere attraktive Stellen" angeboten worden, etwa die Pfarrstelle Heilig Kreuz in Münster. "Er hat diese alle abgelehnt", betont das Bistum.
Obwohl die damals selbstständige Pfarrei St. Stephanus sich mit der Fusion bewusst für das Modell einer "Pfarrei als Gemeinschaft von Gemeinden" entschieden habe, in der jede Einzelgemeinde einerseits erhalten bleibe, andererseits ihren Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesamtpfarrei leisten muss, sei für Laufmöller immer die Abgrenzung von der "Großpfarrei" wichtig gewesen. Die Darstellung eines Offenen Briefs einiger Kirchenvorstandsmitglieder vom vergangenen Sonntag, wonach Laufmöller die Pfarrei St. Liudger "signifikant unterstützt" habe, bezeichnet die Diözese in ihrer Stellungnahme als eine "einseitige Sicht".
Gleichwohl heißt es in der Erklärung, dass es schwierig sei, wenn ein bislang leitender Pfarrer nach einer Fusion "in der '2. Reihe' verbleibt". Pfarrer der anderen fusionierten Pfarreien hätten diese verlassen, Thomas Laufmöller hingegen sei geblieben. "Das war rückblickend gesehen ein Fehler der Bistumsleitung", heißt es in der Stellungnahme. "Sie hätte schon damals auf einer Versetzung Thomas Laufmöllers bestehen müssen."
Problem "Gemeinschaft Emmanuel"?
Unwahr sei auch die Behauptung von "St. Stephanus 2.0", ein "Ringen zwischen liberalen und konservativen Kräften" sei die Ursache für die Versetzung Laufmöllers und für die Konflikte in der Pfarrei. Die geistliche Gemeinschaft Emmanuel, zu der einige der Priester gehörten, ist nach Ansicht des Bistums nicht der Grund für die Konflikte in der Pfarrei. Das von "St. Stephanus 2.0" gezeichnete Bild sei ein "Zerrbild der Wirklichkeit".
Zudem sei es falsch, dass die Gemeinschaft gegen Laufmöller vorgegangen wäre. Auch habe Generalvikar Klaus Winterkamp der Gruppe bereits vor deren Demonstration am Palmsonntag auf dem Domplatz in Münster schriftlich mitgeteilt, "dass als Ersatz für die Priester der Gemeinschaft zwei Priester, die nicht der Gemeinschaft Emmanuel angehören, in die Pfarrei kommen sollen".
Gegenseitiger Vorwurf: Klerikalismus
Bei derselben Demonstration hat laut Stellungnahme des Bistums eine Sprecherin von "St. Stephanus 2.0" betont, sie wolle keinen "klerikalen Klüngel". Die Diözese wirft in ihrer Erklärung nun der Gruppe vor, ihrerseits "mit der Zentrierung auf die Person von Thomas Laufmöller einem großen Klerikalismus Vorschub" zu leisten.
Als Beleg dafür verweist das Bistum auf ein Transparent, das lange am Kirchplatz von St. Stephanus gestanden habe. Darauf sei zu lesen gewesen: "Thomas ist der Fels, auf dem unsere Gemeinde steht." Die Diözese betont, tatsächlich sei Jesus Christus der Fels, auf den jede Gemeinde gebaut werde.
"Laufmöller hat nicht zur Deeskalation beigetragen"
In seiner Erklärung betont das Bistum Münster abschließend, dass Laufmöller "leider nicht zur Deeskalation und Richtigstellung vieler falscher Behauptungen" beigetragen habe. Es bleibe bei der Entscheidung, dass der Geistliche "mit keinem Stellenanteil in die Gemeinde St. Stephanus zurückkehren wird".
UPDATE: Fünfter Absatz ergänzt (28.04.2020, 8:10 | mn)