Erklärung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz

Katholische Bischöfe bekräftigen Nein zum assistierten Suizid

  • Die katholischen Bischöfe bleiben bei der Ablehnung des assistierten Suizids.
  • Dessen Ermöglichung sei „nicht die richtige Antwort“ auf die Situation von Menschen mit Suizidabsicht, heißt es in einer Erklärung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz.
  • In kirchlichen Einrichtungen könne es solche Angebote nicht geben.

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Die katholischen Bischöfe bleiben bei der Ablehnung des assistierten Suizids. Dessen Ermöglichung sei „nicht die richtige Antwort“ auf die Situation von Menschen mit Suizidabsicht, heißt es in einer Erklärung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz, dem die Diözesanbischöfe angehören. Meist sei ein Suizidwunsch mit Ängsten, Verzweiflung und dem Gefühl von Ausweglosigkeit verbunden, so die Bischöfe. Daher könne er „gerade nicht als Ausdruck der Selbstbestimmung verstanden werden“.

Die Bischöfe fordern eine Verbesserung der Palliativversorgung, der Hospizarbeit und der Hilfe bei Depression. Es gehe „um die Entwicklung von Lebensperspektiven und gerade nicht um die Hilfestellung zum Suizid“. Alle Anstrengungen müssten darauf gerichtet sein, „bessere Möglichkeiten für ein erträgliches Lebensende zu schaffen“.

 

„Subtiler Druck“

 

Zugleich warnen die Bischöfe vor einem subtilen Druck, am Lebensende anderen nicht zur Last fallen zu wollen: „Wir glauben, dass dieser Druck sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten ließe, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde.“

Ein Suizid entziehe sich „einer abschließenden moralischen Beurteilung von außen“, betonen die Bischöfe. Respekt vor der Selbstbestimmung bedeute jedoch nicht, „den Wunsch oder die Entscheidung zum Suizid unhinterfragt hinzunehmen oder den Suizid als normale Form des Sterbens zu betrachten“.

 

Hintergrund der Debatte

 

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordere die Kirche „in ihrer Seelsorge heraus, aber auch als Trägerin von Diensten und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege“, heißt es. Karlsruhe hatte 2020 den Strafgesetzbuch-Paragrafen 217 für nichtig erklärt und das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Zuletzt hatte ein Vorstoß dreier evangelischer Theologen für Aufsehen gesorgt, kirchliche Einrichtungen sollten sich dem Suizidbegehren Betroffener nicht verweigern. Katholische Vertreter, aber auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Bischof Heinrich Bedford-Strohm, hatten deutlich widersprochen.

 

Position der katholischen Einrichtungen

 

Die katholischen Bischöfe betonen nun, Angebote des assistierten Suizids seien „mit dem Wesenskern unseres Einsatzes für das Leben“ nicht vereinbar. Das betreffe auch Ärzte und Pflegepersonal in kirchlichen und karitativen Einrichtungen. „Gerade das Leben in dunklen Momenten, in der Verzweiflung oder in schwerer Krankheit behält seine Würde. Dafür wollen wir uns als Kirche einsetzen, gerade auch mit unseren Einrichtungen“.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar. Sie berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Der Mailverkehr läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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