Corona-Update: Generalvikar Klaus Winterkamp hält Regelungen für zu kompliziert

NRW erlaubt Singen ohne Maske für Immunisierte - Bistum Münster rät ab

  • Geimpfte und genesene Gottesdienst-Teilnehmende brauchen am Sitzplatz keine Maske mehr zu tragen und dürfen dann auch singen.
  • Das geht aus der jüngsten NRW-Corona-Schutzverordnung hervor.
  • Generalvikar Klaus Winterkamp rät in seinem neuen Update allerdings dazu, dieser Lockerung nicht zu folgen.

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Wenn es nach der jüngsten Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geht, müssen geimpfte und genesene Gottesdienst-Teilnehmende am Sitzplatz keine Maske mehr tragen und dürfen dann auch singen. Einzige Voraussetzung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Haushalt zu Haushalt oder eine Platzierung im Schachbrettmuster. Das geht aus dem Corona-Update von Generalvikar Klaus Winterkamp hervor, das er heute an alle Mitarbeitenden des Bistums Münster verschickt hat. 

Der Entfall der NRW-Maskenpflicht für Geimpfte und Genesene am Platz und beim Singen gilt laut Winterkamp auch für Gottesdienste unter 3G- und ohnehin schon bei 2G-Bedingungen. Zwar kann unter 2G ohne Maske gesungen werden, gleichwohl müssen dann die Abstände eingehalten werden. Die Alternative: Die Abstände werden aufgehoben, dann darf allerdings auch unter 2G nicht gesungen werden.

Winterkamp rät zur Maske für alle

Wirklich praktikabel erscheint dem Münsteraner Generalvikar die Freigiebigkeit der Landesregierung in Sachen Maskenpflicht allerdings nicht. "Wegen dieser Unüberschaubarkeit und der wachsenden Sensibilität auch der Gottesdienstfeiernden angesichts der steigenden Coronazahlen rate ich dringend dazu, in allen Gottesdiensten wieder durchgängig die Maske zu tragen - auch beim Singen und unabhängig von 2G oder 3G", schreibt Winterkamp.

Ohnehin bleibt eine generelle Maskenpflicht wie etwa beim Betreten von Geschäften laut Update auch in Gottesdiensten bestehen. Das heißt: Beim Bewegen im Raum müssen alle Teilnehmenden eine Maske tragen. Zu der grundsätzlichen Regelung gehört ebenso: Auch Ungeteste und Ungeimpfte können die Gottesdienste mitfeiern. Ausnahme sind eigens als 2G oder 3G bekanntgemachte Gottesdienste an den Weihnachtstagen, über welche die Pfarreien eigenständig entscheiden. 

Chöre komplett unter 2G-Regel

Die neue NRW-Verordnung besagt laut Winterkamp zudem, dass in Chören und Gesangsensembles nur noch immunisierte Personen singen dürfen, und zwar ohne Maske. Das gilt für Gottesdienste und Konzerte wie auch für Proben. Immunisierten gleichgestellt sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren sowie Menschen, die nach ärztlichem Attest nicht geimpft werden können und einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchsten 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen können.

Dringend rät Winterkamp dazu, nur vollständig geimpfte oder genesene Personen für die Austeilung der Kommunion zuzulassen.

Und die Sternsingeraktion?

Mit Blick auf die Sternsingeraktion Anfang 2022 weist der Generalvikar "herzlich darauf hin", sie "durchzuführen, so wie es bei Ihnen vor Ort verantwortungsvoll möglich ist". Sowohl das Kindermissionswerk als Veranstalter wie auch der BDKJ im Bistum Münster und die Abteilnug Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene im Generalvikariat stünden für Anfragen zur Verfügung. Aktuelle Informationen gibt es dazu auf www.bdkj-muenster.de/themen/aktion-dreikoenigssingen/dreikoenigssingen-2022-im-bistum-muenster.

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