Münsteraner Kirchenrechtler zu Äußerungen von ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp

Schüller: Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus Verbänden rechtlich möglich

  • Der Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus kirchlichen Verbänden ist nach Ansicht des Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller rechtlich möglich.
  • Der Münsteraner Kirchenrechtler reagierte damit auf Äußerungen von ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp.
  • Allerdings müssten Satzungen und Wahlordnungen entsprechend grundsätzlich verändert werden, so Schüller.

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Der Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus kirchlichen Verbänden ist nach Ansicht des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller rechtlich möglich. Er reagierte damit auf entsprechende Äußerungen der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, in einem Interview mit "Kirche-und-Leben.de".

Rechtlich könne jeder Verein Angehörigen dieser Partei nicht nur Ämter, sondern sogar die Mitgliedschaft verwehren, sagte Schüller dem Bayerischen Rundfunk (BR): "Bei der Aufnahme in den Verein besteht immer Aufnahmefreiheit", so Schüller laut Sender-Angaben. "Und da könnten tatsächlich die katholischen Jugendverbände, aber auch Erwachsenenverbände eine Bestimmung aufnehmen, AfD-Mitglieder grundsätzlich nicht in Vereine aufzunehmen und auch wieder aus dem Verein auszuschließen."

Schüller: Satzungen ändern

Problematisch könnte nach Schüllers Ansicht eine grundsätzliche Satzungsänderung explizit gegen die AfD sein. Er empfiehlt daher eine sinngemäße Formulierung: "Bewerber für die Aufnahme in den katholischen Verein oder die schon drin sind, die sich vereinsschädigend im Sinne einer rassistischen, antisemitischen Äußerung verhalten, werden entweder nicht aufgenommen oder können aus dem Verein entlassen werden." Das allerdings müsse dann auch in den Satzungen entsprechend verändert werden, so Schüller.

ZdK-Präsidentin Stetter-Karp hatte im Interview mit "Kirche-und-Leben.de" die Übernahme von kirchlichen Laien-Ämtern durch AfD-Mitglieder abgelehnt. Es sei "eindeutig, dass antisemitische, rassistische,  menschenverachtende Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Organisation haben". Ein aktives Eintreten für die AfD widerspreche den Grundwerten des Christentums. Allerdings müssten Satzungen und Wahlordnungen auf eine solche Ablehnung überprüft werden, räumte Stetter-Karp ein.

Breite Reaktion auf Themenwoche zu Rechtsruck

Mit ihrer Äußerung in "Kirche-und-Leben.de" hatte die ZdK-Präsidentin eine breite Diskussion ausgelöst. Zahlreiche säkulare und kirchliche Medien berichteten in rund 50 Artikeln über das Interview beziehungsweise die gesamte Themenwoche von "Kirche-und-Leben.de" zum Rechtsruck in Deutschland, so etwa die Online-Portale der "Süddeutschen Zeitung", der "Welt", der "Neuen Zürcher Zeitung", überdies der BR, der Deutschlandfunk, die Westfälischen Nachrichten, zudem "katholisch.de", "evangelisch.de" und "domradio.de" sowie die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) und der Evangelische Pressedienst (epd).

Jurist Korioth: Ja, aber

Auch der Münchner Jura-Professor Stefan Korioth erklärte laut BR, die katholische Kirche habe durchaus die Möglichkeit, beim Zugang zu Ämtern auf die Kompatibilität mit ihren Auffassungen zu achten. Gleichwohl sei die AfD keine verbotene Partei. "So pauschal vorzusortieren, ist nicht unproblematisch", so Korioth, zumal die katholische Kirche dazu ermutige, sich politisch zu engagieren.

Stetter-Karp erntete auch Kritik von der Gruppierung "Christen in der AfD". Der Vorsitzende der Gruppierung, der Europa-Abgeordnete Joachim Kuhs, hielt Stetter-Karp „Unkenntnis der Programmatik und der aktuellen politischen Arbeit der AfD“ vor. Diese sei die einzige im Bundestag vertretene Partei, die sich „ohne Wenn und Aber für die christlichen Werte des Lebensschutzes zu Beginn und am Ende des menschlichen Lebens“ ausspreche, so Kuhs.

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