Corona-Schutzverordnung erweitert – Kirchen äußern Unverständnis

Teilnehmerlisten für Gottesdienste in NRW ab diesen Samstag

Schon ab Samstag, 30. Mai, müssen bei Gottesdiensten und weiteren Treffen in Pfarreien in NRW Daten der Teilnehmenden erfasst werden. Das sieht die erweiterte Corona-Schutzverordnung vor.

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Schon ab Samstag, 30. Mai, müssen bei Gottesdiensten und weiteren Treffen in Pfarreien in Nordrhein-Westfalen Daten der Teilnehmenden erfasst werden. Das sieht die erweiterte Corona-Schutzverordnung in NRW vor. Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp bittet in einer E-Mail an alle Bistums-Mitarbeiter, die Auflagen einzuhalten; zugleich äußert er Unverständnis.

Die Verordnung sieht Listen auf Papier vor, wo alle Anwesenden Name, Adresse und Telefonnummer eintragen. So lassen sich bei eventuellen Infektionen mit dem Corona-Virus Kontakte zurückverfolgen. Die Daten sollen vier Wochen aufbewahrt und dann vollständig vernichtet werden.

 

Gilt für Gottesdienste, Gremientreffen und andere Angebote

 

Das gilt laut Generalvikar für alle Gottesdienstformen – ausgenommen Freiluft-Gottesdienste und Beerdigungen, die ausschließlich im Freien stattfinden. Listenpflicht gilt auch für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, für Erstkommunion- und Firmkatechesen, Konzerte und Aufführungen (auch im Freien), für Sitzungen von Gremien und Vereinen (nur in geschlossenen Räumen).

„Bestenfalls zusätzlich“ kann nach Winterkamps Worten eine digitale Erfassung der Daten erfolgen. Die Verordnung sieht die Papierform vor.

 

Kirchen wurden „nur informiert, nicht befragt“

 

Der Generalvikar bedauert die „teils erhebliche Mehrarbeit“ in den Pfarreien. Das Generalvikariat bereite praktische und datenschutzkonforme Formulare vor. Sobald sie vorliegen, werde darüber informiert.

Die Daten-Auflagen wurden im Paragrafen der Corona-Schutzverordnung ergänzt, der Vorgaben für Gottesdienste nennt. Während die Kirchen diese mit erarbeitet hatten, sind sie Winterkamp zufolge diesmal „nur informiert, aber nicht befragt worden“.

 

Hinweis an die Landesregierung

 

Die Kirchen hätten der Landesregierung Unverständnis signalisiert – über „den späten Zeitpunkt“ der Daten-Maßnahme und „den nicht angemessenen Anlass“. Weiter schreibt der Generalvikar: „Es ist gleichwohl, wie es ist.“

Er schließt mit dem Hinweis, es sei nicht zulässig, bei telefonischen Anmeldungen für Gottesdienste Anrufer nach Alter oder Vorerkrankungen zu fragen und sie womöglich vom Gottesdienstbesuch abzuhalten.

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