Im Interview nach Missbrauchs-Gutachten für das Bistum Münster

Missbrauchsbeauftragte Claus fordert Recht auf Aufarbeitung

  • Auf ein gesetzliches Recht auf Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt dringt die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus.
  • Dafür brauche es verbindliche Standards, wie die Betroffenen Zugang zu Ergebnissen bekommen können.
  • Einen Tag zuvor ist das Missbrauchs-Gutachten für das Bistum Münster veröffentlicht worden.

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Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, dringt auf ein gesetzlich verankertes Recht auf Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Laufe des kommenden Jahres. Es dürfe nicht dem Zufall überlassen sein, ob Betroffene einen Zugang zu Aufarbeitung bekommen, sagte Claus am Dienstag dem Radiosender WDR 5 mit Blick auf die am Vortag veröffentlichte Studie über das Ausmaß von sexuellem Missbrauch im Bistum Münster.

Aufarbeitung dürfe nicht nur davon abhängig sein, ob ein Bistum oder eine Landeskirche eine Studie zu sexualisierter Gewalt in Auftrag gebe.

Akten anfordern und Beteiligte vorladen

Die Beauftragte zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs erklärte, ihr Amt und das Familienministerium arbeiteten derzeit an konkreten Grundlagen für ein solches Gesetz. Für eine Verabschiedung nehme sie das Jahr 2023 in den Blick. Ein gesetzlicher Anspruch auf Aufarbeitung von Taten sexualisierter Gewalt müsse beispielsweise qualitativ verbindliche Standards setzen und regeln, wie die Betroffenen verlässlich Zugang zu Ergebnissen bekommen.

Die Aufarbeitung sollte nach Claus’ Vorstellungen bei ihrem Amt verankert sein. Dort gebe es auch eine entsprechende Kommission, sagte sie. Diese bräuchte dann aber „ein klares und stärkeres Mandat“, um auch Akten anzufordern und Beteiligte vorzuladen. Die Aufarbeitung solle nicht nur die Kirchen in den Blick nehmen, sondern auch staatliche Institutionen oder Sportverbände.

Strafverfolgung unterbleibt meistens

Bei vielen Taten sexualisierter Gewalt sei es nicht zur Strafverfolgung gekommen, und Betroffene seien nicht sichtbar geworden, erläuterte die Missbrauchsbeauftragte. „Und das Recht auf Aufarbeitung würde dann in den verjährten Fällen rückwirkend dieses Recht auf Sichtbarkeit und auf das Benennen des Geschehenen inkludieren.“

Die katholische und die evangelische Kirche seien dabei, ihre Lektion zu lernen, dass Aufarbeitung aus der eigenen Institution heraus oft nicht funktioniert habe, erklärte Claus. So mehrten sich auch in den Kirchen die Stimmen, die ein starkes staatliches Mandat begrüßten.

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