Anzeige
In NRW sollen die Adventssonntage 2020 ausnahmsweise verkaufsoffen sein. Das ist in Niedersachsen ausdrücklich ausgeschlossen. Darauf hat sich ein Runder Tisch geeinigt - mit Politik, Kirche, aber auch den Handelsverbänden.
Anders als in Nordrhein-Westfalen sind in Niedersachsen verkaufsoffene Sonntage im Advent 2020 ausgeschlossen. Damit gelten in den beiden Länder-Teilen des Bistums Münster unterschiedliche Regelungen.
Ende Juli hatten sich Vertreter von Politik, Handel, Gewerkschaften, Kommunen und Kirchen geeinigt, dass in niedersächsischen Kommunen auch in diesem Jahr bis zu vier verkaufsoffene Sonntage möglich sind – allerdings nur bis November. Es muss zudem – wie gesetzlich geregelt – weiterhin einen Anlass geben; dieser kann aber kleiner ausfallen. Da etwa Volksfeste wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden, könne etwa ein Freiluftmarkt genügen.
Ministerium: Entscheidung hat weiterhin Bestand
Ausgeschlossen von Sonntagsöffnungen wurden die Adventssonntage, der Sonntag nach Weihnachten und die stillen Tage Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag. Diese Einigung hat weiterhin Bestand, bestätigte ein Sprecher des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“.
In NRW will die Landesregierung das Shoppen an allen vier Adventssonntagen 2020 zwischen 13 und 18 Uhr zulassen. Mehrere Landesminister begründen, so werde der Andrang der Kunden etwa an den Samstagen entzerrt, das diene dem Infektionsschutz. Der Vertreter der katholischen Bistümer beim Land, Antonius Hamers, erklärte, die Kirche toleriere diese Regelung in diesem Jahr ausnahmsweise.
Katholisches Büro Niedersachsen: Guter Kompromiss
Das Vorhaben ist umstritten. Das NRW-Oberverwaltungsgericht rügte Anfang Oktober, es sehe Widersprüche zum Ladenöffnungsgesetz und zum Sonntagsschutz. Ähnlich argumentieren die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung und Gewerkschaften.
In Niedersachsen hatte der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Felix Bernard, im Juli erklärt, er sei für die einvernehmliche Einigung dankbar. Bei der Interpretation des „besonderen Anlasses“ für einen Sonntagsverkauf „haben wir in Niedersachsen einen guten Kompromiss erzielt“, zitiert ihn eine Mitteilung des Landeswirtschaftsministeriums.
Allianz für den freien Sonntag: Verkauf braucht einen Anlass
Für die „Landesallianz für den freien Sonntag“ betonte Rüdiger Wala im Juli, verkaufsoffene Sonntage bräuchten einen Sachgrund, „ohne den der Schutz des Sonntags unterlaufen wird“. Die Allianz könne sich aber „gut vorstellen“, dass es lokal freiwillige Vereinbarungen gebe, „anlässlich von beispielsweise Kunst- und Kulturveranstaltungen“.