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Ein Seelsorgeteam für mehrere Pfarreien, Fachleute für Verwaltungsaufgaben und nicht geweihte Laien in Leitungspositionen - das Bistum Münster hat weitere Details zur bevorstehenden Neustrukturierung bekannt gegeben. Die künftig 50 Pastoralen Räume sollen ab dem 1. Januar 2024 als Kirchengemeindeverbände errichtet werden, meldete die Bischöfliche Pressestelle. Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften sollen "insbesondere Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlasten, die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden bei administrativen Aufgaben fördern und als mögliche Anstellungsträger kirchlichen Personals einen flexibleren Personaleinsatz gewährleisten".
Den Plänen zufolge wird das Seelsorgepersonal, das beim Bistum angestellt bleibt, künftig innerhalb eines Pastoralen Raums eingesetzt. Einen Vorschlag für die Grenzziehung der 50 Räume, die jeweils mehrere Pfarreien umfassen, stellte das Bistum im Herbst 2021 vor. In einigen Fällen seien vor Ort Alternativen angeregt worden. Wo es noch Klärungsbedarf gebe, werde es noch einmal Gespräche geben, hieß es.
Zusammenarbeit statt Fusion
Es handele sich nicht um Zusammenlegungen oder Fusionen der derzeit 208 Pfarreien, heißt es in der Pressemeldung. Stattdessen soll es innerhalb der Pastoralen Räume mehr Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie den Haupt- und Ehrenamtlichen geben.
Die Gebietseinheiten können auch von Laien geleitet werden. In jedem Pastoralen Raum werde eine Verwaltungsleitung arbeiten, die die Seelsorgenden unterstütze. Verwaltungsreferenten könne es zudem auf Pfarrei-Ebene geben.
Ende April werden Strukturen veröffentlicht
Ende April will Bischof Felix Genn den Angaben zufolge die neue Struktur veröffentlichen. Im Bistum werde es perspektivisch nur noch vier Strukturebenen gebende: Pfarrei, Pastoraler Raum, Kreisdekanat und Bistum. Die Dekanatsstruktur falle weg.
Bei einem sogenannten Zwischenhearing am vergangenen Wochenende berieten laut Bistum rund 110 Haupt- und Ehrenamtliche über die Pläne. Ein weiteres Hearing sei im Lauf des Jahres geplant.
Offene Fragen der Teilnehmenden des Hearings
Die Pressemitteilung von Mittwoch nennt auch einige Fragen, die Teilnehmende des Hearings gestellt hätten und die noch zu klären seien: Wer entscheidet was in den Pastoralen Räumen? Wie werden Verbände und Einrichtungen in den Prozess einbezogen? In welchen kategorialen Feldern - zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Menschen mit anderer Muttersprache - wird es künftig welche Seelsorge-Angebote geben? Wie werden Haupt- und Ehrenamtliche für die neuen Aufgaben qualifiziert?
Das Bistum Münster ist mit rund 1,76 Millionen Katholikinnen und Katholiken die zweitgrößte Diözese Deutschlands. Bischof Genn hatte bereits 2013 einen Pastoralplan für sein Bistum in Kraft gesetzt, der einen Rahmen für die Seelsorge vorgab.