Kommission soll sich mit "sakramentalen Amt von Menschen jeden Geschlechts" befassen

Synodaler Weg: Bischöfe sollen Diakonat der Frau beim Papst beantragen

  • Die Synodalversammlung hat ihren Bestrebungen um eine Zulassung von Frauen zu Weiheämtern am Freitagabend weiter Nachdruck verliehen.
  • Die Delegierten plädierten für den Diakonat für Frauen.
  • Zudem soll sich eine Kommission mit dem "sakramentalen Amt von Menschen jeden Geschlechts" befassen.

 

 

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Der Reformdialog zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland hat seinen Bestrebungen um eine Zulassung von Frauen zu Weiheämtern weiter Nachdruck verliehen. Am Freitagabend verabschiedete die in Frankfurt tagende Vollversammlung des Synodalen Wegs in Erster Lesung mit deutlicher Mehrheit zwei Handlungstexte.

Diese plädieren für einen Frauendiakonat sowie für die Gründung einer Kommission unter Federführung des künftigen nationalen Synodalrats, die sich mit dem Thema des "sakramentalen Amtes von Menschen jeden Geschlechts" befassen soll. Außerdem sollen die deutschen Bischöfe das Anliegen auch bei der von Papst Franziskus angestoßenen Weltsynode einbringen.

Ein Gnadenerweis aus Rom?

Das Papier "Diakonat der Frau" sieht vor, dass die deutschen Bischöfe beim Papst eine Erlaubnis für die Öffnung des diakonischen Amts für Frauen beantragen. Ein sogenannter Indult, ein Gnadenerweis, soll mit Blick auf jenen Passus des Kirchenrechts erwirkt werden, der festschreibt: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann."

In der Debatte äußerten mehrere Teilnehmer die Ansicht, dass ihnen der Antrag nicht weit genug gehe. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx sagte indes, er könne sich nicht vorstellen, dass der Vatikan solch einem Indult zustimmen werde. Das Anliegen eines Frauendiakonats unterstütze er aber.

Grundtext zur Frauenweihe verabschiedet

Zuvor hatte das Reformprojekt in einer von Teilnehmern als historisch bezeichneten Abstimmung mit großer Mehrheit (85 Prozent) für einen entsprechende Grundtext votiert. Das Papier befasst sich mit der Geschlechtergerechtigkeit in der katholischen Kirche und betont: "Nicht die Teilhabe von Frauen an allen kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern der Ausschluss von Frauen vom sakramentalen Amt."

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